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Thema: Privatfahrzeug mit Aufschrift "FEUERWEHR"

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    14.06.2007
    Beiträge
    24
    Hallo,

    also, vorweg: ich habe keine Ahnung, wie ds mit dem Begriff "FEUERWEHR" ist.

    Allerdings habe ich im Fernsehen gesehen, dass der Begriff "POLIZEI" nicht geschützt ist, also frei verwendet werden darf. Auch der (alte) Grün -Weiß Look war nicht geschützt, so dass man ein grün- weisses Fahrzeug mit der Aufschrift POLIZEI benutzen durfte. Das einzige, was verboten ist, auf diesem Fahrzeug ein z.B Landeswappen zu haben. Zu dem neuen, blauen Aussehen kann ich keine Angabe machen.

    Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass wenn du nur RAL 3000 und "FEUERWEHR" am Fahrzeug hast, es zu Problemen kommen wird.

    Glück auf!

    Michael
    Es ist bestimmt viel Schönes dran, am Element, dem nassen, weil man das Wasser trinken kann! Man kann’s aber auch lassen!
    Wasser trinkt nur der Vierbeiner – der Mensch der findet Bier feiner. Heinz Erhardt

  2. #2
    FirestormIII Gast
    Kommt auch immer ein bisschen darauf an, welche Folie verwendet wird, reflektieren darf sie schon mal nicht...
    Großflächige Beklebungen (-->Farbänderung) müssen evtl. vom Tüv abgenommen werden.

  3. #3
    FiReFiGhTeR--OD Gast
    also ob ich jetzt ein aufkleber mit20x5 cm auf dem Auto habe oder einer der 100x40 cm ist wird doch denke ich wohl egal sein auf beiden steht FEUERWEHR drauf....

    gruß

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