Da die fluoreszierenden Farben bei Tageslicht grundsätzlich mehr sichtbares Licht abstrahlen, als durch normale Reflektion, gelten sie grundsätzlich als lichttechnische Einrichtung. Von einer prozentualen Beschränkung habe ich noch nie was gehört.Zitat von Pille112
Daß die Zulassungsbehörden diese Sache nicht sonderlich beachten, steht auf einem anderen Blatt. Außerdem hatten wir uns darüber schonmal in einem anderen Thread geärgert ;-)
MfG
Frank