Genauer: Copyright im eigentlichen Sinne ist es nicht. Es wird durch die Gemeindeordnungen der Ländern vorgeschrieben, dass ein Gemeindewappen nur mit Genehmigung der jeweiligen Gemeindeverwaltung verwendet werden darf (z.B. in RLP § 5 Abs. 3 GemO). In der Praxis gibt es Gemeinden, die genehmigen es keinem, und solche, die genehmigen es per Satzung gleich jedem im Gemeindegebiet ansässigen eingetragenen Verein. Als Privatmann zur Verzierung seines FW-Spielautos könnte es bei der Genehmigung schon zu Problemen kommen...Zitat von abc-truppe