Naja... wobei alle Dinge, die du genannt hast, immer eine aktive, illegale Handlung vorrausetzen. Ohne kriminelle Energie werden sich die Tatbestände von dir wohl kaum erfüllen. Ein Tatbestand ist befahren einer Fußgängerzone auch ohne Feuerwehr-Aufkleber. Erschleichen von Dienstleistungen ebenfalls. Sicherlich wird es, falls es zu einem Verfahren kommt, erschwerend hinzugerechnet, dass der Beklagte arglistig getäuscht hat. Solange der Fahrer eines roten KFZ mit Feuerwehraufkleber keinen illegalen Nutzen daraus ziehen _will_, ist das unbedenklich.

Ein Freund von mir wurde in einer Verkehrskontrolle auch schon einmal durchgewunken und gegrüßt. Passendes Auto, zwei Mann mit blauem Hemd, Tetra-Antenne... wenn ich diese Situation der Verwechslung mit einer Zivilstreife nun bewusst herbeiführe, kommt die Täuschung ins Spiel - wenn es nun einmal so war, ohne Absicht, Pech gehabt!