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Thema: Privatfahrzeug mit Aufschrift "FEUERWEHR"

  1. #31
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    Ohne jetz konkret nach §§§ gefragt zu haben, hab ich das Anliegen mal einem befreundeten Anwalt vorgetragen.
    Der Schriftverkehr enthält folgendes:

    Anfrag:
    Gegen welche Gesetze verstößt:
    1. Man klebt sich den Schriftzug "Feuerwehr" groß und breit aus Auto
    2. Gleiches mit "Polizei"
    3. Man lässt das auto auch noch so aussehen wie eins von diesen beiden *g*

    Antwort:
    ist in jedem bundesland anders. hier in rheinland-pfalz gegen das POG (Polizei- und Ordnungswidrigkeitengesetz). evtl vielleicht noch versuchte amtsanmaßung


    Genaueres könnt ihr ja jetz für euer BL selbst raussuchen :)

    MfG Fabsi

  2. #32
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    [...]evtl vielleicht noch versuchte amtsanmaßung
    Sorry Fabsi, aber dann sollte er vielleicht nochmal nachlesen.

    Um den Tatbestand der Amtsanmaßung zu erfüllen muß 1. der Täter sich als Amtsperson ausgeben und 2. auch eine Amtstätigkeit vollziehen vgl StGB § 132.

    ggf. würde hier Vorspiegelung falscher Tatsachen (Betrug) bzw. arglistige Täuschung zum tragen kommen wenn dadurch eine andere Tat verschleiert werden soll oder er sich einen Vorteil dadurch verschaffen will.

    Überlegt doch mal genau...
    Betriebsfeuerwehren sind auch nicht als Feuerwehren anerkannt, also Privatfahrzeuge.
    Damit meine ich jetzt keine LF o.ä. sonden z.B. Kleintransporter in RAL 3000 mit der Aufschrift Feuerwehr die dort als MZF/Versorgungsfahrzeug laufen.
    Die würden dann ja auch eine Amtsanmaßung begehen und/oder nicht zugelassen werden.
    Geändert von Pille112 (12.08.2007 um 11:51 Uhr)
    Gruß Carsten
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  3. #33
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    Zitat Zitat von Pille112
    Sorry Fabsi, aber dann sollte er vielleicht nochmal nachlesen.
    Das "evtl" von ihm war wohl nicht auf die Lackierung und Beklebung selbst bezogen, sondern eher auf das Verhalten des Fahrers ;)

    MfG Fabsi

  4. #34
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    Zitat Zitat von Pille112
    ggf. würde hier Vorspiegelung falscher Tatsachen (Betrug) bzw. arglistige Täuschung zum tragen kommen wenn dadurch eine andere Tat verschleiert werden soll oder er sich einen Vorteil dadurch verschaffen will.
    Betrug kann es nicht sein, denn wo ist der rechtswidrige Vermögensvorteil den man sich alleine durch das Bekleben des Fahrzeuges verschaffen will?

    Guckt Du hier:
    263 StGB

    Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Eine arglistige Täuschung kann es auch nicht sein, denn zu welcher Willenserklärung will ich wen auch immer durch die Beklebung des Autos bewegen?

    Guckst Du hier:

    Eine arglistige Täuschung ist gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird, die er nicht so abgegeben hätte, wenn er die Täuschung durchschaut hätte.


    Was meiner Meinung nach viel eher in Betracht kommen könnte, wäre der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132a StGB.

    Geschütztes Rechtsgut ist der Schutz der Allgemeinheit vor dem Auftreten von Personen, die sich durch den unbefugten, d.h. nicht „verdienten“ Gebrauch von Bezeichnungen den Schein besonderer Funktionen, Fähigkeiten und Vertrauenswürdigkeit geben (BGH 31, 62; 36, 277). Der Täter gibt Garantien in die Qualität, Lauterkeit und Vorhersehbarkeit von Verhalten oder Leistungen in bestimmten sozialen Funktionen vor, die er nicht besitzt. Strafrechtlich handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt im Vorfeld insbesondere von Täuschungsdelikten, wobei es auch Elemente des Ehren- und Staatsschutzes enthält.

  5. #35
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    Zitat Zitat von Bugs B©
    Hi,

    mal abgesehen, dass man sich somit ziemlich lächerlich macht, würde ich sagen, dass solange kein Ortsname mit Emblem/Wappen mit aufgedruckt wird, es wie jeder normale Aufkleber gehandhabt werden kann.
    Man möge mich verbessern...
    Richtig!

    Das Emblem (Wappen genannt) unterliegt dem Copyright der Stadt / Gemeinde und daher bekommst du deswegen Probleme! Quelle: Leiter Ordnungsamt
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  6. #36
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    Zitat Zitat von abc-truppe
    Das Emblem (Wappen genannt) unterliegt dem Copyright der Stadt / Gemeinde und daher bekommst du deswegen Probleme! Quelle: Leiter Ordnungsamt
    Genauer: Copyright im eigentlichen Sinne ist es nicht. Es wird durch die Gemeindeordnungen der Ländern vorgeschrieben, dass ein Gemeindewappen nur mit Genehmigung der jeweiligen Gemeindeverwaltung verwendet werden darf (z.B. in RLP § 5 Abs. 3 GemO). In der Praxis gibt es Gemeinden, die genehmigen es keinem, und solche, die genehmigen es per Satzung gleich jedem im Gemeindegebiet ansässigen eingetragenen Verein. Als Privatmann zur Verzierung seines FW-Spielautos könnte es bei der Genehmigung schon zu Problemen kommen...

  7. #37
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    Hier ging es mir nicht primär um die Beschriftung des Fahrzeugs sondern um ggf. Begünstigungen.

    Zitat Zitat von Poli
    Betrug kann es nicht sein, denn wo ist der rechtswidrige Vermögensvorteil den man sich alleine durch das Bekleben des Fahrzeuges verschaffen will?

    Guckt Du hier:
    263 StGB

    Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    z.B. sich mit Hilfe des Fahrzeugs Zutritt/Zufahrt zu eintrittspflichtigen Veranstaltungen zu verschaffen.

    Zitat Zitat von Poli
    Eine arglistige Täuschung kann es auch nicht sein, denn zu welcher Willenserklärung will ich wen auch immer durch die Beklebung des Autos bewegen?

    Guckst Du hier:

    Eine arglistige Täuschung ist gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird, die er nicht so abgegeben hätte, wenn er die Täuschung durchschaut hätte.
    z.B. Täuschung der Strafverfolgungsbehörden (z.B. beim Überfahren einer roten LZA, halten/parken in Fußgängerzone etc.)

    Zitat Zitat von Poli
    Was meiner Meinung nach viel eher in Betracht kommen könnte, wäre der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132a StGB.

    Geschütztes Rechtsgut ist der Schutz der Allgemeinheit vor dem Auftreten von Personen, die sich durch den unbefugten, d.h. nicht „verdienten“ Gebrauch von Bezeichnungen den Schein besonderer Funktionen, Fähigkeiten und Vertrauenswürdigkeit geben (BGH 31, 62; 36, 277). Der Täter gibt Garantien in die Qualität, Lauterkeit und Vorhersehbarkeit von Verhalten oder Leistungen in bestimmten sozialen Funktionen vor, die er nicht besitzt. Strafrechtlich handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt im Vorfeld insbesondere von Täuschungsdelikten, wobei es auch Elemente des Ehren- und Staatsschutzes enthält.
    Kommt nicht in Betracht, da der Begriff "Feuerwehr" ein nicht geschützter Begriff ist.
    Wird nur dann zum tragen kommen wenn zusätzlich noch Wappen/Embleme verwendet werden welche geschützt sind.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  8. #38
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    Naja... wobei alle Dinge, die du genannt hast, immer eine aktive, illegale Handlung vorrausetzen. Ohne kriminelle Energie werden sich die Tatbestände von dir wohl kaum erfüllen. Ein Tatbestand ist befahren einer Fußgängerzone auch ohne Feuerwehr-Aufkleber. Erschleichen von Dienstleistungen ebenfalls. Sicherlich wird es, falls es zu einem Verfahren kommt, erschwerend hinzugerechnet, dass der Beklagte arglistig getäuscht hat. Solange der Fahrer eines roten KFZ mit Feuerwehraufkleber keinen illegalen Nutzen daraus ziehen _will_, ist das unbedenklich.

    Ein Freund von mir wurde in einer Verkehrskontrolle auch schon einmal durchgewunken und gegrüßt. Passendes Auto, zwei Mann mit blauem Hemd, Tetra-Antenne... wenn ich diese Situation der Verwechslung mit einer Zivilstreife nun bewusst herbeiführe, kommt die Täuschung ins Spiel - wenn es nun einmal so war, ohne Absicht, Pech gehabt!

  9. #39
    Firefighterlb11 Gast
    Aaaaaalso,

    erstmal vielen Dank für den regen Gedankenaustausch.

    Das Auto (das ich NICHT besitze) ist nicht in RAL3000 sondern in einem schicken rotmetallic lackiert. Es ging einfach nur darum, ob man das Fahrzeug (Türen und evtl. Heckstoßstange) mit nem weißen FEUERWEHR-Schriftzug bekleben darf, oder nicht.
    Mit dem Fahrzeug soll keinesfalls der Anschein erweckt werden, dass es sich dabei um ein Feuerwehreinsatzfahrzeug handelt, sondern lediglich die Mitgliedschaft einer FF zum Ausdruck gebracht werden.

  10. #40
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Firefighterlb11
    Aaaaaalso,

    erstmal vielen Dank für den regen Gedankenaustausch.

    Das Auto (das ich NICHT besitze) ist nicht in RAL3000 sondern in einem schicken rotmetallic lackiert. Es ging einfach nur darum, ob man das Fahrzeug (Türen und evtl. Heckstoßstange) mit nem weißen FEUERWEHR-Schriftzug bekleben darf, oder nicht.
    Mit dem Fahrzeug soll keinesfalls der Anschein erweckt werden, dass es sich dabei um ein Feuerwehreinsatzfahrzeug handelt, sondern lediglich die Mitgliedschaft einer FF zum Ausdruck gebracht werden.
    Rechtlich steht dem nichts im Wege

    aber neben der Mitgliedschaft zu einer HIORG kann man so auch div. Psychosen zum Ausdruck bringen :-)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  11. #41
    Registriert seit
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    also als werbeaufdruck auf jedenfall.
    aber um mich nicht zum spott der leute zu werden, würde ich den aufkleber nicht höher als 3 cm auf den Kofferraumdeckel machen
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  12. #42
    Firefighterlb11 Gast
    Zitat Zitat von akkonsaarland
    also als werbeaufdruck auf jedenfall.
    aber um mich nicht zum spott der leute zu werden, würde ich den aufkleber nicht höher als 3 cm auf den Kofferraumdeckel machen
    Okay, das ist doch mal ne Aussage :-)

    Kofferraumdeckel, oder halt Heckstoßstange ;-)

    Gruß aus SB :-)

  13. #43
    FiRe-1987 Gast
    Zitat Zitat von Firefighterlb11
    oder halt Heckstoßstange ;-)

    Gruß aus SB :-)
    und dann fährt einer vom THW hinter dir, bekommt aggros und "will den aufkleber entfernen", aber mit seiner eigenen stoßstange ;-) ...

    NEIN, war nich ernst gemeint, bevor sich jetzt THWler melden, oder jemand sagt "wir sind alles BOS" oder sowas....

  14. #44
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    1.092
    THW wird doch eh bald abgeschafft ;-)

    Da könnte man es höchstens noch mit der Bundeswehr zu tun kriegen, die haben dann sicher auch schlagkräftigere Argumente..

    SCNR ;-)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  15. #45
    FiRe-1987 Gast
    nen leopard 2 im rückspiegel oder so :-D

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