Hier ging es mir nicht primär um die Beschriftung des Fahrzeugs sondern um ggf. Begünstigungen.
z.B. sich mit Hilfe des Fahrzeugs Zutritt/Zufahrt zu eintrittspflichtigen Veranstaltungen zu verschaffen.Zitat von Poli
z.B. Täuschung der Strafverfolgungsbehörden (z.B. beim Überfahren einer roten LZA, halten/parken in Fußgängerzone etc.)Zitat von Poli
Kommt nicht in Betracht, da der Begriff "Feuerwehr" ein nicht geschützter Begriff ist.Zitat von Poli
Wird nur dann zum tragen kommen wenn zusätzlich noch Wappen/Embleme verwendet werden welche geschützt sind.