Hi,
mal abgesehen, dass man sich somit ziemlich lächerlich macht, würde ich sagen, dass solange kein Ortsname mit Emblem/Wappen mit aufgedruckt wird, es wie jeder normale Aufkleber gehandhabt werden kann.
Man möge mich verbessern...
Hi,
mal abgesehen, dass man sich somit ziemlich lächerlich macht, würde ich sagen, dass solange kein Ortsname mit Emblem/Wappen mit aufgedruckt wird, es wie jeder normale Aufkleber gehandhabt werden kann.
Man möge mich verbessern...
Greetz
Benni
Richtig!Zitat von Bugs B©
Das Emblem (Wappen genannt) unterliegt dem Copyright der Stadt / Gemeinde und daher bekommst du deswegen Probleme! Quelle: Leiter Ordnungsamt
Genauer: Copyright im eigentlichen Sinne ist es nicht. Es wird durch die Gemeindeordnungen der Ländern vorgeschrieben, dass ein Gemeindewappen nur mit Genehmigung der jeweiligen Gemeindeverwaltung verwendet werden darf (z.B. in RLP § 5 Abs. 3 GemO). In der Praxis gibt es Gemeinden, die genehmigen es keinem, und solche, die genehmigen es per Satzung gleich jedem im Gemeindegebiet ansässigen eingetragenen Verein. Als Privatmann zur Verzierung seines FW-Spielautos könnte es bei der Genehmigung schon zu Problemen kommen...Zitat von abc-truppe
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