Auch RAL 3024 ist nicht geschützt, sondern wird ab einer gewissen Prozentualfläche des Fahrzeugs als Beleuchtungseinrichtung, lt. StVZO, angesehen und bedarf daher einer Zulassung und Eintragung in den Fahrzeugschein.
Auch RAL 3024 ist nicht geschützt, sondern wird ab einer gewissen Prozentualfläche des Fahrzeugs als Beleuchtungseinrichtung, lt. StVZO, angesehen und bedarf daher einer Zulassung und Eintragung in den Fahrzeugschein.
Gruß Carsten
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Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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