Nein, existiert(e) keine. Theoretisch war schon die Grundfarbe Weiß ein Frevel gegen die DIN ;-)Zitat von Pille112
Exakt, das war nämlich noch zu Zeiten der DIN 75080, dort waren 2 umlaufende Streifen mit einer Breite von 150 mm definiert. Das sieht an einem Vario natürlich etwas ärmlich aus und die Ausnutzung von Karosseriesicken als Begrenzungslinien erzeugt halt wesentlich breitere Streifen. Der (niedersächsische) TÜV-Prüfer hat beim Erstellen des Briefs einen etwas kryptischen Hinweis eingetragen, der von mir so interpretiert wurde, daß die Genehmigung bereits vorliegt. Irrtum.Wenn ja - wie ist sie ausgestaltet/formuliert?
Oder ist sie ein rudimentäres Relikt das vielleicht schon außer Kraft gesetzt worden ist
Das Besorgen der Ausnahmegenehmigung war kein großer Akt, aber es ärgert einen halt mächtig, wenn derart mit zweierlei Maß gemessen wird.
Es hat ja z.B. auch "ewig" gedauert, bis die ganzen blauen LEDs an Fahrzeugen wieder verschwunden waren. Anfangs konnte man ja den Eindruck haben, daß dieser Unfug weder die Polizei noch die Zulassungsbehörden interessiert.
Tagesleuchtrot (und alle anderen fluoreszierenden/phosphoreszierenden/reflektierenden Lackierungen bzw. Folien) sind lichttechnische Einrichtungen und somit genehmigungs- bzw. eintragungspflichtig. §52 Abs. 10 StVZO gestattet die Verwendung tagesleuchtroter Streifen nur an Fahrzeugen des Rettungsdienstes.- das würde die Zulassung an Fahrzeugen der Wirtschaft erklären - und der zuständige Zulassungsangestellte von der Wirtschaft darauf hingewiesen wurde und von Dir nicht.
Bei einem Abschleppunternehmen kann man ja darüber nachdenken, ob solche eine Gestaltung wirkliche Vorteile bringt, aber bei einem Abflußservice mit reinweißen Fahrzeugen und komplettem Dekor in Leuchtrot ist die Schmerzgrenze weit überschritten.
Der Effekt der Warneinrichtungen von Einsatzfahrzeugen wird ja unter anderem durch das Alleinstellungsmerkmal erreicht. Dessen Schutz sollte eigentlich im Interesse der Straßenverkehrsbehörden liegen. Trotzdem gibt es schon seit längerer Zeit sowas wie eine Blaulichtinflation. Jeder Hans und Franz bekommt die Genehmigung, wenn er nur im weiteren Sinne einen Notdienst anbietet.
Ein Beispiel hast Du ja schon genannt. Hier fährt der Gasversorger damit rum, irgendwo im Forum wurde mal ein über Wachschutzunternehmen mit Pseudoblaulichtern berichtet und in Berlin fährt der Wasseversorger mit Blaulicht und Tatü zum verstopften Abwasserrohr (Bericht in N24).
Das kann's ja irgendwie nicht sein.
MfG
Frank