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Thema: Handscanner als FME nutzen?

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  1. #1
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Das mit den Moralaposteln finde ich auch.

    Wer von denen, die hier rummeckern von wegen verboten, hat denn keinen Scanner zu hause? Dass hier im Forum nicht immer alles 100% legal ist, sollte wohl jedem klar sein. Wer ein Problem damit hat, sollte das Thema meiner Meinung nach einfach nicht anklicken.

    Entsprechende (freeware-)Software existiert, entsprechende Scanner existieren. Mit dem Wissen wie etwas geht, begeht man noch keine "Straftat". Und mit knapp 18 Jahren kann man denke ich auch schon selbst entscheiden, was man tut, und was nicht.

    Und bei uns aufm Truppführer-Lehrgang wurde von den Ausbildern die Meinung vertreten, dass für z.b. Einsatzstellen-Kommunikation (2m) ein Funklehrgang einfach nicht nötig ist, sondern eine feuerwehrinterne Ausbildung da dicke ausreicht. (Vieles ist ja sowieso Feuerwehrspezifisch, z.B. Kanaltrennung, Funkrufnamen etc.) - Auch wenn das Thema nun so gut wie gar nichts mit Scannern & FME zu tun hat..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  2. #2
    sebhp Gast
    interessante Aussage.. wo steht das geschrieben ?
    Ein FME/DME darf jedermann in Besitz haben, da brauch ich keinen Grundlehrgang.
    Selbiges mit der Mithörfunktion.
    Du darfst besitzen was du willst, nur nutzen nicht. Privat schonmal überhaupt nicht. Auf dem Grundlehrgang hat der KBI mal einen Kameraden dermassen runter geputzt, weil sein Melder los dröhnte, dass ihm Hören und Sehen verging.

    Wo das geschrieben steht?

    Schalte auf WU 492 wenn du mal in Südhessen bist und frag die Zentrale Leitstelle Bergstrasse, ob sie für dich den/die Florian Bergstrasse 09 raus klingeln...die kannste fragen.

    Wer von denen, die hier rummeckern von wegen verboten, hat denn keinen Scanner zu hause?
    Ich hab keinen...für was brauch ich denn so ein Gerät?
    Um illegal mitzuhören tss...
    Kann ich alles ohne einen Scanner und wen interessiert schon ein anderer Funkverkehrskreis? Mich nicht.

    Wie ich schon schrieb, muss sich jedes Fahrzeug/alternativ 00 bei der Leitstelle anmelden, sobald man das Gerät einschaltet. Alles andere ist unerlaubtes Mithören.

    Moralaposteln will ich hier mitnichten, nur auf die Illegalität darf man doch mal darauf hinweisen.
    Aber was kann ich dafür, wenn mein Melder eine Mithörfunktion hat???
    Im Zweifelsfall: Durch Unkenntniss Melder falsch bedient.

  3. #3
    Registriert seit
    23.03.2002
    Beiträge
    682
    Ohje, was machen wir bloss hier im Forum wenn der Digitalfunk kommt...
    Dann können wir uns gar nicht mehr um dieses schöne Thema streiten... :-((((
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