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Thema: Handscanner als FME nutzen?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Soweit ich weis, ist das halt Vorschrift.

    Praktisch gesehen ist es eigentlich egal, aber in der Theorie darf man einen Melder nur mit Sprechfunk-Lehrgang haben.
    Praktisch gesehen ist es eigentlich völliger Quatsch, was Du uns hier weismachen möchtest.

    Jede Feuerwehr unterliegt den jeweiligen Gesetzen, Verordungen, Erlässen und Dienstanweisungen. Hierbei ist anzumerken, dass es bereits auf Länderebene deutliche Unterschiede in den Formulierungen und Sichtweisen gibt.

    Ich für meinen Teil war bereits vier Jahre lang Brandmeister, als ich meinen Sprechfunkerlehrgang besucht habe. Andere Länder, andere Sitten.

    Bei uns ist die Sprechfunkerausbildung inzwischen in die Moduln des Grundlehrgangs integriert und wird nur noch sporadisch als eigenständiger Lehrgang für ältere Kameraden angeboten.Wer wann einen Melder bekommt, unterliegt in der Regel dem Gusto der Wehrführung. Wenn der gerade viel zu tun hat (sich zum Beispiel gerade mit dem zehnten Hausbau beschäftigt), entscheidet es der jeweilige Führer der Löscheinheit. Und da die Löscheinheiten einem Laien am Besten als quasi eigenständige Monarchien zu veranschaulichen sind, gibt es hierzulande viele viele unterschiedliche Handhabungen.

    C-Elf

  2. #2
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    ...stimmt genau C-Elfe, was hat denn ein FME/DME mi der PDv/Dv 810 zu tun???
    Gruß Carsten
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  3. #3
    sebhp Gast
    In Hessen ist der Besitz eines DME oder FME nur an den Grundlehrgang gebunden.
    Alles andere wäre auch Quatsch, da man mit einem Melder nicht aktiv am Funkverkehr teilnehmen kann.
    Melder mit Mithörfunktion werden an alle Einsatzkräfte verteilt, teilweise auch ohne Mithörfunktion. Nur Führungskräfte dürfen mithören, frage mich nur wer das kontrolliert...

    Sobald man aber aktiv im 4m- oder 2m-Band funkt, ist der Funkgerätelehrgang Vorraussetzung.

    Beim Einsatzstichwort Menschenrettung interessiert es im nachhinein aber keinen, ob man nun den Funklehrgang besitzt oder nicht.

  4. #4
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    Hallo,


    Zitat Zitat von sebhp
    In Hessen ist der Besitz eines DME oder FME nur an den Grundlehrgang gebunden.
    Alles andere wäre auch Quatsch, da man mit einem Melder nicht aktiv am Funkverkehr teilnehmen kann.
    Melder mit Mithörfunktion werden an alle Einsatzkräfte verteilt, teilweise auch ohne Mithörfunktion. Nur Führungskräfte dürfen mithören, frage mich nur wer das kontrolliert
    interessante Aussage.. wo steht das geschrieben ?
    Ein FME/DME darf jedermann in Besitz haben, da brauch ich keinen Grundlehrgang.
    Selbiges mit der Mithörfunktion.


    ..Beim Einsatzstichwort Menschenrettung interessiert es im nachhinein aber keinen, ob man nun den Funklehrgang besitzt oder nicht.
    Was hat das Meldestichwort mit einem Sprechfunkerlehrgang und deren Berechtigung zu tun ?

    Gruß

    -Z L-
    ~Greatness is no Question of Size~
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  5. #5
    Arvin Gast
    Ich finde es immer wieder erstaunlich wie leute die keine all zu große ahnung vom thema haben sich als große moralapostel aufspielen und die anderen verurteilen....

    1. Wer sagt das man einen FME erst nach einem abgeschlossenen funkerlehrgang tragen darf liegt schlicht und ergreifend falsch. Denn ein FME ist ein Gerät mit dem man nicht Funken kann sondern nur die für einen bestimmte alarmmeldung hören kann (vorrausgesetzt man hat nur seine schleifen programmiert). Aus diesem Grunde darf im prinzip jeder der einsatzkraft ist einen solchen FME tragen. Klar sollte das abgesegnet sein aufgrund das man diese schleife benutzt und nach deren auslösung auch die alarmmeldung hört. Zum thema funk hören: Das hat nicht mit dem Funkerlehrgang zu tun außer das man da meist erst dort die verschwiegenheitsverpflichtung unterschreibt. Was aber laut gesetz schon bei eintritt in die Wehr geschehen sollte (auch wenn das sogut wie keine wehr macht) , denn jeder angehöriger einer wehr wird wohl zwangsläufig bei Übungen oder im Einsatzfall gewollt oder ungewollt den funk hören.

    2. Wer sagt das man mit 18 noch keinen funkerlehrgang haben kann???
    Also ich bin 18 und habe unter anderm auch einen funkerlehrgang, daher bin ich mit diesen regelungen auch etwas vertraut. Ich habe aber so das gefühl das einige die sich hier so aufregen das er noch gar keinen sprechfunkerlehrgang gemacht hat, selber auch noch keinen haben sonst würden sie hier nicht so einen schwachsinn von sich geben.

    Gruß

    Arvin

  6. #6
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Das mit den Moralaposteln finde ich auch.

    Wer von denen, die hier rummeckern von wegen verboten, hat denn keinen Scanner zu hause? Dass hier im Forum nicht immer alles 100% legal ist, sollte wohl jedem klar sein. Wer ein Problem damit hat, sollte das Thema meiner Meinung nach einfach nicht anklicken.

    Entsprechende (freeware-)Software existiert, entsprechende Scanner existieren. Mit dem Wissen wie etwas geht, begeht man noch keine "Straftat". Und mit knapp 18 Jahren kann man denke ich auch schon selbst entscheiden, was man tut, und was nicht.

    Und bei uns aufm Truppführer-Lehrgang wurde von den Ausbildern die Meinung vertreten, dass für z.b. Einsatzstellen-Kommunikation (2m) ein Funklehrgang einfach nicht nötig ist, sondern eine feuerwehrinterne Ausbildung da dicke ausreicht. (Vieles ist ja sowieso Feuerwehrspezifisch, z.B. Kanaltrennung, Funkrufnamen etc.) - Auch wenn das Thema nun so gut wie gar nichts mit Scannern & FME zu tun hat..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  7. #7
    sebhp Gast
    interessante Aussage.. wo steht das geschrieben ?
    Ein FME/DME darf jedermann in Besitz haben, da brauch ich keinen Grundlehrgang.
    Selbiges mit der Mithörfunktion.
    Du darfst besitzen was du willst, nur nutzen nicht. Privat schonmal überhaupt nicht. Auf dem Grundlehrgang hat der KBI mal einen Kameraden dermassen runter geputzt, weil sein Melder los dröhnte, dass ihm Hören und Sehen verging.

    Wo das geschrieben steht?

    Schalte auf WU 492 wenn du mal in Südhessen bist und frag die Zentrale Leitstelle Bergstrasse, ob sie für dich den/die Florian Bergstrasse 09 raus klingeln...die kannste fragen.

    Wer von denen, die hier rummeckern von wegen verboten, hat denn keinen Scanner zu hause?
    Ich hab keinen...für was brauch ich denn so ein Gerät?
    Um illegal mitzuhören tss...
    Kann ich alles ohne einen Scanner und wen interessiert schon ein anderer Funkverkehrskreis? Mich nicht.

    Wie ich schon schrieb, muss sich jedes Fahrzeug/alternativ 00 bei der Leitstelle anmelden, sobald man das Gerät einschaltet. Alles andere ist unerlaubtes Mithören.

    Moralaposteln will ich hier mitnichten, nur auf die Illegalität darf man doch mal darauf hinweisen.
    Aber was kann ich dafür, wenn mein Melder eine Mithörfunktion hat???
    Im Zweifelsfall: Durch Unkenntniss Melder falsch bedient.

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