In Hessen ist der Besitz eines DME oder FME nur an den Grundlehrgang gebunden.
Alles andere wäre auch Quatsch, da man mit einem Melder nicht aktiv am Funkverkehr teilnehmen kann.
Melder mit Mithörfunktion werden an alle Einsatzkräfte verteilt, teilweise auch ohne Mithörfunktion. Nur Führungskräfte dürfen mithören, frage mich nur wer das kontrolliert...

Sobald man aber aktiv im 4m- oder 2m-Band funkt, ist der Funkgerätelehrgang Vorraussetzung.

Beim Einsatzstichwort Menschenrettung interessiert es im nachhinein aber keinen, ob man nun den Funklehrgang besitzt oder nicht.