Hallo,


Zitat Zitat von sebhp
In Hessen ist der Besitz eines DME oder FME nur an den Grundlehrgang gebunden.
Alles andere wäre auch Quatsch, da man mit einem Melder nicht aktiv am Funkverkehr teilnehmen kann.
Melder mit Mithörfunktion werden an alle Einsatzkräfte verteilt, teilweise auch ohne Mithörfunktion. Nur Führungskräfte dürfen mithören, frage mich nur wer das kontrolliert
interessante Aussage.. wo steht das geschrieben ?
Ein FME/DME darf jedermann in Besitz haben, da brauch ich keinen Grundlehrgang.
Selbiges mit der Mithörfunktion.


..Beim Einsatzstichwort Menschenrettung interessiert es im nachhinein aber keinen, ob man nun den Funklehrgang besitzt oder nicht.
Was hat das Meldestichwort mit einem Sprechfunkerlehrgang und deren Berechtigung zu tun ?

Gruß

-Z L-