Ich finde es immer wieder erstaunlich wie leute die keine all zu große ahnung vom thema haben sich als große moralapostel aufspielen und die anderen verurteilen....

1. Wer sagt das man einen FME erst nach einem abgeschlossenen funkerlehrgang tragen darf liegt schlicht und ergreifend falsch. Denn ein FME ist ein Gerät mit dem man nicht Funken kann sondern nur die für einen bestimmte alarmmeldung hören kann (vorrausgesetzt man hat nur seine schleifen programmiert). Aus diesem Grunde darf im prinzip jeder der einsatzkraft ist einen solchen FME tragen. Klar sollte das abgesegnet sein aufgrund das man diese schleife benutzt und nach deren auslösung auch die alarmmeldung hört. Zum thema funk hören: Das hat nicht mit dem Funkerlehrgang zu tun außer das man da meist erst dort die verschwiegenheitsverpflichtung unterschreibt. Was aber laut gesetz schon bei eintritt in die Wehr geschehen sollte (auch wenn das sogut wie keine wehr macht) , denn jeder angehöriger einer wehr wird wohl zwangsläufig bei Übungen oder im Einsatzfall gewollt oder ungewollt den funk hören.

2. Wer sagt das man mit 18 noch keinen funkerlehrgang haben kann???
Also ich bin 18 und habe unter anderm auch einen funkerlehrgang, daher bin ich mit diesen regelungen auch etwas vertraut. Ich habe aber so das gefühl das einige die sich hier so aufregen das er noch gar keinen sprechfunkerlehrgang gemacht hat, selber auch noch keinen haben sonst würden sie hier nicht so einen schwachsinn von sich geben.

Gruß

Arvin