Die Frage ist doch, wie dort die Zuständigkeiten für Bundesautobahnen geregelt sind. Wenn für Verkehrsunfälle nun mal das THW zuständig ist, dann finde ich das gut. Es werden viel zu viele Tätigkeiten auf die Feuerwehren abgedrückt, mit denen die vom Prinzip erstmal nichts zu tun haben. Und eine THW-Einheit ist nicht perse unfähig, nur weil die Autos nicht rot sind....
Auch ist mir die örtliche Lage nicht bekannt, ob dort im Umkreis überhaupt eine Betreuungseinheit vorgehalten wird. Und mit ein paar MTWs, die das THW auch hat, sind die betroffenen schneller in eine Unterkunft gebracht, als man eine ehrenamtliche Einheit alarmiert, anrücken und aufbauen lässt.
Wir müssen immer aufpassen, dass wir die Regelungen unserer Heimatstädte nicht verallgemeinern. Die allgemeine Gefahrenabwehr ist nunmal Kommunalaufgabe. Da kann jeder Landkreis, und ggfs. jeder Bürgermeister eigene Regelungen treffen. Und bei jedem von uns zuhause ist die Regelung natürlich die beste, die es gibt....