Zitat Zitat von akkonsaarland
darf ich das zeug spritzen wem ich will! er muss nur auch wollen und einverstanden sein
Damit würdest dich aber immer auf dünnes Eis begeben... aber das steht ja auch einem anderen blatt ;)

Denn merke: Ein Hilfestellung zur Verabreichung ist generell erlaubt...
Eine "Körperverletzung auf Verlangen" kann Folgen haben :)

MfG Fabsi

P.S.: Wollts nur erwähnt haben ;)