Das oben Genannte (StVO) bildet aber ausschließlich die Rechtsgrundlage für sog. "Eileingriffe" der Polizei (in subsidiärer Zuständigkeit) wenn eben der eigentlich Zuständige nicht erreichbar ist.
Diese (auschließliche) Befugnis der Polzei darf/kann auch nicht im Wege der "Amtshilfe" etc. auf andere Organisationen etc. übertragen werden!
Für die Feuerwehren kommen dagegen regelmäßig die entsprechenden Paragraphen in den "Brandschutzgesetzen" (heißen in fast jedem BL anders, deswegen in " ") zu "Befugnissen/Sicherungsmaßnahmen" etc. zur Anwendung weil spezialgesetzlich vorgehend.
Da ist dann geregelt was die Feuerwehr des betreffenden BL in diesem BL darf.
Eine solch allgemeine Anfrage wie anfangs: "...darf die Feuerwehr das und das..." ist daher soooo allgemein nicht zu beantworten und muß immer (Bundes-) länderspezifisch betrachtet/beantwortet werden.
mkg