Kurz in meinen Worten ausgedrückt und auf mein fallbeispiel angewendet:
Wenn ich gerade weiß, dass ein Mensch im sterben liegt und mir die Mittel zur Verfügung stehen, dies zu verhindern, dann breche ich einige Regeln, die jedoch Verhältnismäßig weniger schwer wiegen, wie der Erhalt des Lebens. Dazu muss der Bruch der Regeln angemessen sein.
Wen kümmert schon, wenn ich 4 Autofahrer behindere, weil ich durch eine 30er zone gegen die fahrtrichtung fahre und diese in parklücken ausweichen müssen, damit ich vorbeikomme, wenn dafür ein Menschenleben erhalten werden kann?
Wenn ich aber natürlich 10m weiter eine Spur in meine Fahrtrichtung habe und trotzdem die gegenspur benutze, ist das nicht verhältnismäßig, weil die 2 sekunden die es gebraucht hätte 10meter weiter zu fahren rechtfertigen nicht die gefahr, dass vielleicht ein autofahrer mich doch nicht sieht.
Ich habe eine "Tat begangen" um die "Gefahr von [...] einem anderen abzuwenden", tat dies angemessen und verhältnismäßig und habe mich deshalb nicht strafbar gemacht. (Bzw. im straßenverkehr keine ordnungswidrigkeit begangen)
Und JETZT kommt das Signal ins Spiel. Als optisches Signal würde ich hierfür eine blaue Rundumkennleuchte oder eine blaue Stroboblitzleuchte für gerechtfertigt empfinden, allein um anderen anzuzeigen, dass ich gerne Sonderrechte in Anspruch nehmen möchte. Viele wissen gar nicht, dass man einem Fahrzeug, das nicht mit Martinshorn fährt, sondern nur blaulicht anhat, nicht platz machen müsste. Das käme mir in diesem Fall zu gute, denn ich könnte schneller im Verkehr vorankommen, ohne explizit wegerechte in anspruch nehmen zu müssen.
tue ich das, wie ich ganz oben angesprochen, verantwortungsbewusst und mit bedingungsloser rücksicht gegenüber anderen verkehrsteilnehmern, halte ich dies für absolut gerechtfertigt. Denn wie rescuebrain sagte, dem ich in diesem Punkt völlig zustimme, ist es der Patient, der im Mittelpunkt des ganzen Aufwands steht. Es gilt ihm so schnell als möglich, aber auch so qualifiziert als möglich zu helfen.
Deshalb halte ich es für gerechtfertigt, dass HvO-Bereitschaftspersonal eine Möglichkeit besitzt, seine Sonderrechte (die nach §34 StGB legitim sind für den Notfall) kenntlich zu machen. Eine blaue oder zumindest eine gelbe (wobei die dadurch, dass sie wesentlich häufiger noch als blaue gesehen werden, von den Meisten nicht mehr "ernst" genommen werden) kennleuchte mit magnetaufsatz halte ich für angebracht. ich selbst besitze eine gelbe und benutze sie auch für diesen zweck, habe bislang keine blaue, weil das gesetz den einsatz blauen blinklichts hierfür bisweilen absolut verbietet (gelbes nur eingeschränkt). Gegen das Gesetz möchte ich nicht handeln, ich würde aber gerne erreichen wollen, dass ein neuer Denkanstoß aufkommt und vielleicht sogar die Gesetzgebende Macht erreicht, die sich überlegen sollte, ob eine änderung in diesem Bereich nicht angebracht wäre.
Um dem Missbrauch auf Privater Ebene entgegenzuwirken (schlimm genug, dass es diesen gibt), könnte die erlaubnis für das mitführen einer blauen signalleuchte nur auf die dienstzeit begrenzt sein, in der man HvO-Bereitschaft ausübt. (quasi vom OV gestellte leuchten)
Der Einsatz/Einbau von Martinshorn in private PKWs halte ich jedoch für eine andere Sache. Hier könnten durch beschränkungen und mindestanforderungen deutlich mehr klarheit geschaffen werden, sodass nicht jeder HvO-ler eine mehrtonfolge erzeugen kann, sondern meinetwegen nur diejenigen, die das fahren mit wegerecht (das auch von §34 StGB als angemessenes mittel zur rettung von menschenleben eingesetzt werden darf (wie ich sage)) auf die Personen begrenzt, die berufsbedingt erfahrung damit haben, also RD-Mitarbeiter. Oder man setzt eine Mindestmitgliedschaftsfrist fest, die das HvO-Mitglied "dabei" sein muss, um die Berechtigung für eine WEgerechtsfahrt zu erhalten.
Mein Kommentar war bislang auf HvO-ler beschränkt, aber auch zu den FFW-lern möchte ich etwas sagen. Es ist wieder eine Frage der Verhältnismäßigkeit, ob nun 2-3 HvO-ler einen Notfall anfahren oder gar 20-30 Feuerwehrmänner und -frauen eine Wache ansteuern. Bei der Feuerwehr, die einfach Einsatzbedingt mehr Personal aufbieten muss als der Rettungsdienst ist es weniger wichtig, dass alle gleichzeitig ankommen. Die die näher am Magazin wohnen oder sich aufhalten zum Zeitpunkt des Alarms besetzen eben das erste Fahrzeug, rücken aus und können zu helfen beginnen. Dann kann nachgerückt werden. An einer Anfahrt mit Sonderrechten zum Magazin ist nichts einzuwenden, denn es ist höchste Eile geboten, um Menschenleben zu retten oder gesundheitliche Schäden abzuwenden. Dennoch halte ich hier den Einsatz von blaulicht oder gar Martinshorn für unverhältnismäßig, zum einen wegen der Anzahl der eventuellen benutzer aber auch wegen der nicht ganz so dringlichen eile. es rücken ja sowieso immer ein fahrzeug nach dem anderen aus, was bringt es also wenn 10 leute schneller da sind als sie überhaupt abtransportiert werden können und dann dem ersten fahrzeug beim abrücken zusehen müssen? ein zügiges nachrücken ist hier sinnvoller.
Man stelle sich weiterhin die verkehrsteilnehmer vor. wenn aus einem dorf meinetwegen 5 Feuerwehrleute ins im Nachbardorf befindliche Magazin mit SoSi anrücken, alle fahren quasi von zuhause los und sammeln sich dann vielleicht irgendwann auf der hauptstraße. Bis dies jedoch der Fall ist, kann es sein, dass ein Verkehrsteilnehmer in die Verlegenheit kommt, 2 Signalfahrzeugen ausweichen zu müssen.
Ich kenne einen tragischen Fall dieser Situation, wo ein RTW und ein NEF sich treffen wollten (das NEF wurde nachgefordert, RTW fuhr ihm entgegen). Kurz vor der Zusammenkunft der beiden Fahrzeuge (beide mit Signal versteht sich) kam ein Autofahrer in die Verlegenheit dem RTW auszuweichen und übersah dabei das ebenfalls bevorrechtete NEF. Es kam zum Unfall, der Autofahrer Starb, der Notarzt und der RA im NEF wurden schwer verletzt. 2 Sondersignalfahrzeuge aus 2 verschiedenen Richtungen ist unverantwortlich und NICHT verhältnismäßig und erfüllt damit nicht den Tatbestand der Angemessenheit, wie in §34 gefordert. Damit entfällt das Recht auf Wegerechtfahrt. Sonderrechte ok, aber auch hier, möglichst nicht angedeutet.
Diese Diskussion wird wohl noch lange weiterbrennen. Ich persönlich hoffe, dass sich am Gesetz etwas tut und fahre bis dahin weiter unter gebührender Vorsicht weiter mit Sonderrechten und Kenntlichmachung derselben mit einer gelben blinklampe (in meinem Fall strobo) zu einem Notfall, mit der Rechtfertigung des gerechtfertigten Notstands.
Eine allzeit sichere Fahrt allen Kollegen von der Feuerwehr und den FRs der Notfallhilfe wünscht euch
Pflonk
:)
*phew* *fingerglüh* :D