Jetzt will ich mal meinen Senf dabeigeben:
1.:
Ein Eintrag für einen SoSi-Anlage im Kfz-Schein ist nur nötig, wenn diese fest angebaut ist, und die Masse über alles verändert, soll heissen, die fest montierte RKL verändert die Höhe des Fahrzeuges.
Eine Magnet-RKL muss also nicht im Schein eingetragen sein.
Dass hat aber alles nichts damit zu tuen, ob die SoSis auch legal benutzt werden dürfen.
2.:
Auch bei uns im KV gibt es PKWs, die mit getarnter Anlage ausgestattet sind. Es sind allerdings allesamt Dienstfahrzeuge. Grund für die Asrüstung mit Magnet-RKL: Im Normalfall werden sie für alle möglichen Aufgaben genutzt, aber eben auch schon mal als Ersatz-NEF oder bei der SEG oder eben als Einsatz-Fz. des EL-RD.
Warum sollte das ein Problem sein?
Schliesslich sind die Dinger allesamt genehmigt, wir hätten ja auch problemlos eine feste Anlage genehmigt bekommen.
Es ist de facto doch ziemlich egal, ob angeschraubt, mit Steckhalterung oder Magnet, ansonsten sollte mir hier mal jemand den Unterschied erklären.
MfG
brause