Hallo!
Das ist ein heiß diskutiertes Thema, aber Grundsätzlich stehen dem Feuerwehrangehörigen auf der Fahrt zur Unterkunft Sonderrechte im Sinne §35 StVO zu !
Jedoch gibt es Länderunterschiedliche Abweichungen bis hin zu Unterlassungen!
Näheres erfährst Du bei Deinem Innenministerium um die Ecke!
MfG