Hallo!

Das ist ein heiß diskutiertes Thema, aber Grundsätzlich stehen dem Feuerwehrangehörigen auf der Fahrt zur Unterkunft Sonderrechte im Sinne §35 StVO zu !

Jedoch gibt es Länderunterschiedliche Abweichungen bis hin zu Unterlassungen!

Näheres erfährst Du bei Deinem Innenministerium um die Ecke!

MfG