Umfrageergebnis anzeigen: Sonderrechte am Privat PKW ?

Teilnehmer
141. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein

    67 47,52%
  • Nein, das halte ich für übertrieben

    69 48,94%
  • Ich weiss nicht ?!

    5 3,55%
Ergebnis 1 bis 15 von 178

Thema: Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

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  1. #1
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    337
    Hallo HvO,

    genau hier sit nämlich der Kern der Sache. Jetzt mal ab davon ob getarnt oder nicht, SoSi-Anlagen gibt's nach o.g. §§ StVZO nur für Sonderfahrzeuge (So-Kfz) der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, KatS, Pol und Bundeswehr. Wenn ihr euch mal die Kfz-Scheine dieser Fahrzeuge anschaut, so haben sie alle als Fahrzeugart eben So-Kfz Feuerwehr o.ä. eingetragen. IMHO ist also eine entsprechende Umschreibung bei der inbetriebnahme einer SoSi-Anlage notwendig, und dabei ist m.E. fraglich, ob das überhaupt geht, wenn das Fahrzeug im Eigentum des Helfers (LNA etc.) verbleibt.

    Nebenbei: Anbei die schon eingangs versprochene Richtlinie des Hessischen Sozialministeriums zu Voraus-Helfer-Systemen: http://www.crash-and-burn.de/Downloa...t/Voraus-h.pdf

    Gruß, Matze
    Geändert von MatthiasO (02.10.2002 um 08:08 Uhr)

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