Hallo HvO,
genau hier sit nämlich der Kern der Sache. Jetzt mal ab davon ob getarnt oder nicht, SoSi-Anlagen gibt's nach o.g. §§ StVZO nur für Sonderfahrzeuge (So-Kfz) der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, KatS, Pol und Bundeswehr. Wenn ihr euch mal die Kfz-Scheine dieser Fahrzeuge anschaut, so haben sie alle als Fahrzeugart eben So-Kfz Feuerwehr o.ä. eingetragen. IMHO ist also eine entsprechende Umschreibung bei der inbetriebnahme einer SoSi-Anlage notwendig, und dabei ist m.E. fraglich, ob das überhaupt geht, wenn das Fahrzeug im Eigentum des Helfers (LNA etc.) verbleibt.
Nebenbei: Anbei die schon eingangs versprochene Richtlinie des Hessischen Sozialministeriums zu Voraus-Helfer-Systemen: http://www.crash-and-burn.de/Downloa...t/Voraus-h.pdf
Gruß, Matze