Hallo!
Niemand verbietet es z.b. Prsslufthörner in die Stoßfänger zu integrieren! Somit habe ich schon mal eine " Teiltarnung " durchgeführt. Ansonsten, obliegt es dem Benutzer wie und welche Anlagen er einsetzt, die vom Hersteller angeboten und vertrieben werden, sofern diese entsprechend den Richtlinien Zugelassen sind!
Wenn man wollte, könnte jeder RTW ein Magnetlicht mit verdeckt eingebauter RTK SL/VE einsetzen, verboten ist das nun wirklich nicht!
Wie Du schon richtig festgestellt hast, ist eine direkte Eintragung der Anlage als solches nicht notwendig, die damit ausgerüsteten Fahrzeuge haben ja in aller Regel eine andere Schlüsselnummer, nämlich eine der im -§52 Abs.3 StVZO- aufgeführten Fahrzeuge, daraus resultiert das diese auch Sondersignalanlagen haben dürfen. Einzigste Beachtung, sollten feste Anlagen auf dem Fahrzeug angebracht werden, so muss lediglich die " Höhe über alles " auf das neue Maß umgeschrieben werden.
Bei abnehmbaren Leuchten bedarf es daher keiner weiteren Umschreibung!
Länderspezifische Regelungen :
Da, die Länder allerdings per Erlaß Ausnahmen bzw. Unterlassungen aussprechen können, kann hier auch kein pauschales Vorgehen empfohlen werden!
Letztendlich gelten die Vorgaben der jeweiligen Regierungspräsidien, und somit sind auch Ausnahmen dort einzuholen!
MfG