@Andreas: Ne, das steht da nämlich gerade nicht! Da steht nur
StVO §35 Sonderrechte, Absatz 1
"Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr [...] befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

Also, nur die Einsatzfahrzeuge an sich, aber nicht auf dem Weg dahin!
Unser Wehrführer sagt auch immer, lieber ordentlich ankommen, als gar nicht.
Naja, unser Gerätehaus ist direkt eine Straße weiter, ich lauf sowieso nur 20 m zu Fuß und bin schon da, wenn Einsatz ist ;-)