Hallo!
" Sonderrechte " sind nicht gleichgestellt mit Blaulicht und Einsatzhorn!
So, liest man es zumindest in Deinem Beitrag ....!
Um Sonderrechte warnehmen zukönnen, muss man kein Blaulicht und Einsatzhorn haben,
auch die Müllabfuhr oder eine Kehrmaschine darf Sonderrechte warnehmen, ".....sofern der Einsatz dies erfordert!"
Was heißt denn " Sonderrechte " warnehmen ?
Nun, das ist eigentlich recht einfach erklart :
Für die Feuerwehr ergeben sich verschiedene Situationen, in denen Sonderechte wahrgenommen werden dürfen, so dürfen sie entgegen einer Einbahnstrasse fahren, im absoluten Halteverbot stehen bleiben oder die Zulässige Höchstgeschwindigkeitn überschreiten.
Eine besondere Bedeutung kommt §35 für Polizei zu, wenn diese nämlich verdeckt einen Straftäter verfolgt oder z.b. bei einem Banküberfall den Überaschungseffekt nicht zuverlieren!
Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten halten oder Fahren, soweit ihr Einsatz dies erfordert!
Sie müssen mit einer Weiß-Rot-Weißen Warnmarkierung ( Schräge Weiß-Rot-Balken ) ausgestattet sein!
Das heißt eine Kehrmaschine darf auch entgegen der Fahrrichtung eine Straße reinigen, und die Müllabfuhr darf auf einer Hauptstraße stehen bleiben, und die Stadtwerke kann im eingeschränkten Halteverbot stehen bleiben, " Soweit der Einsatz dies erfordert!"
Nie und zu keiner Zeit von der StVO befreit, bleiben die Vorschriften und Gewichtsbeschränkungen für befahrbare Brückenbauwerke!!
Sie dürfen in keinem Fall mißachtet werden!
Soweit mal ein kleiner Überblick, was denn Sonderrechte sind. Für alle die damit noch Probleme haben dies auseinander zuhalten.
MfG




				
				
				
					
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