Hallo!
Ich hab mal n Teil der Beiträge überflogen. Hier teilen sich die Meinungen gehörig. Fakt ist (Auszug aus einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt): Ein Dachaufsetzer kann genutzt werden, um anderen Verkehrsteilnehmer mitzuteilen, dass man es eilig hat. Eilig ist ein relativer Begriff, denn innerhalb geschlossenen Ortschaften, in denen nur 50 erlaubt ist, darf man auch nur 50 fahren. Weiterhin gilt, ein Dachaufsetzer gilt als Gepäck und darf aufgesetzt werden.Anders die Beleuchteten, diese gelten als nicht genehmigte Beleuchtungseinrichtung eines KFZ und sind somit verboten (Ausnahme: §52 Abs4.6 Ärzte im Notfalleinsatz dürfen beleuchtete DA benutzten, wenn zuvor eine Bescheinigung durch die Ärztekammer erstell wurde.)
§35 Abs 5a....Fahrzeuge des Rettungsdienstes.....wenn höchste Eile geboten ist um Menschenleben zu retten........
Der Paragraph spricht für sich....es findet sich nirgendwo eine Anmerkung über Personal des Rettungsdienstes oder anderen HiOrg's über die Nutzung mit Privat-PKW. De fakto....kein RD-Fahrzeug, keine Sonderrechte. Und wer es trotzdem versucht, der sollte sich nen guten Anwalt suchen, denn die Rechtsprechung führt immer häufiger zu Verurteilungen der Betroffenen, da auch die Zahl der Unfälle und Geschwindigkeitsüberschreitungen, ob mit oder ohne Gefährdung anderer, zunimmt.
Grüsse
Thomas