Hallo LK,

ich denke das es nicht gut ist Sonderrechte für Privat PKW zu haben.

1. Der Fahrer muss die nötige Erfahrung für solche Fahrten haben muss
2. im Schadensfall wird keine Versicherung auch nur einen Pfennig zahlen.
3. wer soll die Kosten für die Anlage übernehmen?
4. das Fahrzeug dürfte in diesem fall nur noch für bestimmte Personen zugänglich gemacht werden oder die anlage muss durch einen Art schlüsselschalter gesichert sein
5. es ist im heutigen dichten verkehr ab und an schon schwierig mit einem NEF das auf PKW basis ist gesehen zu werden.
6. das Fahrzeug sollte gekennzeichnet sein (aufdrucke oder magnetschilder) das kenntlich ist wem der Autofahrer da gerade Platz gemacht hat.

Ich habe dieses Spektakel schon mitterlebt da ein guter Freund und Kamerad Arzt (Notarzt) ist desweiteren als "Reserve NEF" im Kreis herbeigerufen wird wenn malwieder das NEF am anderen Rand vom Kreis herumdümpelt und 30 minuten anfahrt hat.

(er nimmt auch noch aufgaben auf landesverbandsebene im DRK wahr)

Es wurde vom Landrat eine Genehmigung ausgesprochen und das Fahrzeug durfte umgerüstet werden.

Er muss das Fahrzeug auf der Anfahrt als NEF Kenntlich machen und es darf nur bewegt werden wenn er es Fährt oder sich fahren lässt.

man kann viel streiten aber ich denke die Regelungen in Deutschland sind weitestgehen eindeutig.

Wobei ich noch anmerken muss in den Paragraphen sind ide Feuerwehren aufgeführt und ich denke das sich das bald ändern wird,
wenn ich sehe wieoft hier in Bonn von der SEG -Rettungsdienst ein RTW oder der Komplette Zug zur Bereitstellung herbeigerufen wird und wir nunmal durch die immermehr zunehmenden Großschadenslagen in Komplett Deutschland die Aufstellungen der HiOrgs ändern müssen das wir für solche lagen gerüstet sind denke ich wird eine Gesetztes änderung nichtmehrlange auf sich warten lassen so das es Vielleicht den HiOrgs(ASB,DRK,JUH,MHD) erlaubt ist wenigstens Entschärfte Sonderrechte im Rahmen der
Möglichkeiten zugestanden werden.

So genug zu dem Thema

Ciao