also das mit der warnblinkanlage tät ich auch lieber lassen ist viel zu gefährlich zwecks richtungsanzeige und unsicherheit der anderen verkehrsteilnehmer. sonderrechte hin oder her im zweifelsfall wird ein gericht entscheiden ob es gerechtfertigt war schneller zu fahren oder nicht.
es gibt auch urteile wo SEG leiter oder Zugführer Sonderrechte im Einsatz zugesprochen wurde weil es zb bei einen Großschadensereigniss dringend geboten war, dass gerade diese person schnellstmöglich zu einsatz kommen musste.
deswegen schön langsam machen, gerade für junge mitglieder aller HIORGs ist die fahrt zum gerätehaus gefährlich, sag ich aus eigener erfahrung.