Moin moin,

erstmal: Die Kombination aus §35 Abs (1) "dringend geboten" und Abs. (8) "dürfen nur... ausgeübt werden" macht klar, dass es wirklich sehr wichtig sein muss, um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen.
Sobald ein weiterer Verkehrsteilnehmer beengt oder anderweitig behindert wird, hat sich der Sonderrechtler falsch verhalten.

zum Zweiten: der §35 ist bekanntlich ja Teil der Verordnung, die er selbst unter bestimmten Voraussetzungen ausser Kraft setzt. Rein nach dem Gesetzestext muss sich auch niemand mehr an den §35 halten, wenn er Sonderrechte geltend macht.

War nur Spass, aber denkt mal drüber nach...

Drittens: Sätze wie "Ende der Diskussion" sind in einem Diskussionsforum völlig überflüssig. Angesichts der Anzahl der Beiträge zum Thema SoSi und der diversen Auslegungen bei Gericht und Rechtsgelehrten kann an ein Ende der Debatte nicht gedacht werden.

Gruß, Mr.Blaulicht