Unsinn
auch der Paragraph 1 der StVO gilt bei einer Einsatzfahrt nicht mehr ...
deswegen wurde ja der Absatz 8 in den Paragraphen 35 aufgenommen ...
und nun nochmal zum mitschreiben.
1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

So ... und nun kannst du selbst nachschauen welche Vorschriften die StVO beinhaltet und von welchen du somit befreit bist,
ob Sinn oder Unsinn steht auf einem anderen Blatt, aber so ist die Rechtslage

Ende der Diskussion.