Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Ist zwar ein Berufungsverfahren vor dem Kammergericht berlin aber in der Begründung doch sehr aufschlussreich...
Zitat:
"Da der Fahrer des Polizeifahrzeuges das Martinshorn nicht eingeschaltet hatte, stand ihm
auch kein Sonderrecht zu."

Ja, sehr aufschlußreich...


MfG

Frank