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Thema: "Sicherheitsdienst" mit SoSi

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    re

    Nein es ist nicht rechtswidrig! Jeder kann die ja auch so kaufen, egal ob an der Tankstelle an de BAB oder im Shop im www oder bei Ebay....
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  2. #2
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    Habe ich nicht schon oben erwähnt, dass es in dieser Diskussion nicht ums MARTINSHORN geht sondern ums BLAULICHT?

    Und Fahrzeuge, welche nur mit blauer Kennleuchte fahren ignoriere ich generell, da sie kein Wegerecht besitzen..........................
    Kameradschaft heißt, dass der Kamerad schafft....
    Beim Verlassen der Wohnung nach Alarm bitte Gehirn nicht vergessen!
    Denken, drücken, (warten), sprechen!

  3. #3
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    Zitat Zitat von fwmorpheus
    Und Fahrzeuge, welche nur mit blauer Kennleuchte fahren ignoriere ich generell, da sie kein Wegerecht besitzen..........................
    Und das ist genau die Antwort, warum hier im Forum immer wieder über Sonder- und Wegerechte diskutiert werden muss. Weil niemand seinen Verstand einschaltet und nur stur nach Paragraphen lebt.
    Was machst Du denn zum Beispiel auf einer Intensivverlegung, wenn die Pressluft nach zwei Stunden einfach den Geist aufgibt? Da muss es halt auch mal nur mit Blaulicht gehen.
    Oder nachts am Altenheim vorbei? Klar MUSS man mit Ton fahren, aber man kann ja auch etwas Rücksicht nehmen...

    Naja, reitet Ihr weiter auf Euren Gesetzestexten rum.

    Was natürlich nicht heißern soll, dass ich es gut finde, dass Hinz und Kunz mit Signal durch die Gegend fahren dürfen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Was machst Du denn zum Beispiel auf einer Intensivverlegung, wenn die Pressluft nach zwei Stunden einfach den Geist aufgibt? Da muss es halt auch mal nur mit Blaulicht gehen.
    Na dann bestellt ich mir per Funk ein NEF oder lass die Pol mich begleiten ;)

    Denn sicher ist eben sicher... und gibt ja noch genug, die wie schon erwähnt dann nicht platz machen...

    Aber ich versteh schon was du meinst :)

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Zitat Zitat von fwmorpheus
    Habe ich nicht schon oben erwähnt, dass es in dieser Diskussion nicht ums MARTINSHORN geht sondern ums BLAULICHT?

    Und Fahrzeuge, welche nur mit blauer Kennleuchte fahren ignoriere ich generell, da sie kein Wegerecht besitzen..........................
    § 38 StVo
    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    Man beachte das "bei Einsatzfahrten".

    Gruß firefighteropp

  6. #6
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    Zitat Zitat von firefighteropp
    § 38 StVo
    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    Man beachte das "bei Einsatzfahrten".

    Gruß firefighteropp

    Ja, früher "MUSSTE" auf Einsatzfahrten das Horn rein rechtlich gesehen ständig laufen, davon sind sie abgekommen, nichts desto trotz brauchst du kein Platz zu machen wenn "nur" das Blaulicht an ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Ich verstehe das so das wenn nur das Blaulicht an ist auch Platz zu machen ist.Ich persönlich hab es immer so gemacht und werde es weiterhin so machen.Das Problem ist nur das es mal passieren kann das 3 Minuten die Pol hinter einem her fährt ohne das man etwas merkt.

    Gruß firefighteropp

  8. #8
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    Zitat Zitat von firefighteropp
    Das Problem ist nur das es mal passieren kann das 3 Minuten die Pol hinter einem her fährt ohne das man etwas merkt.
    Naja deswegen sollte man in kurzen regelmäßigen Abständen in den Rückspiegel schauen. Nichts destotrotz braucht man eben genau deswegen, weil man es nicht mitbekommen kann nicht freie Bahn schaffen.
    Deswegen steht auch klipp und klar geschrieben.

    §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, ....
    Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    Blaues Blinklicht alleine ordnet gar nix an, es soll nur hinweisend wirken.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #9
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    331
    Blaulicht allein, das ist klar, gibt dir nur Warnrecht und kein Wegerecht.

    Sollte der Sicherheitsdienst eine Blaulichtgenehmigung haben, dürfte er auch Martinshorn haben dürfen, weil alle Fahrzeuge, die mit Blaulicht ausgerüstet sind auch akustisches Sondersignal haben dürfen.

    Naja, jedenfalls bin ich der Meinung, dass ein Sicherheitsdienst kein Blaulicht braucht. Für was auch? Zeitlich dringende Einsätze ist Sache der Polizei, zumal die Sicherheitsfuzis ausser den Jedermannrechten keinerlei Eingriffsbefugnis hat. Auf Grund dessen gehe ich mal davon aus, dass dieser Betrieb seine Blaulichter illegal hat. Hoffentlich haben den Betrieb bald am Wickel.

    In dem Sinne... Schönen Sonntag!
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  10. #10
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    Zitat Zitat von Alex22
    Blaues Blinklicht alleine ordnet gar nix an, es soll nur hinweisend wirken.
    Jo, so steht das im Gesetzestext.

    Aber als ich vor einem Jahr meinen LKW-Führerschein gemacht hab, stand in den Fragebögen ne Frage drin:

    "Hinter Ihnen taucht ein Fahrzeug mit Blaulicht, aber OHNE Signalhorn auf. Was müssen Sie tun?"

    Und die richtige Antwort war, das man halt Platz machen soll und so, also wie §38 halt...

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