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Thema: "Sicherheitsdienst" mit SoSi

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von firefighteropp
    § 38 StVo
    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    Man beachte das "bei Einsatzfahrten".

    Gruß firefighteropp

    Ja, früher "MUSSTE" auf Einsatzfahrten das Horn rein rechtlich gesehen ständig laufen, davon sind sie abgekommen, nichts desto trotz brauchst du kein Platz zu machen wenn "nur" das Blaulicht an ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Ich verstehe das so das wenn nur das Blaulicht an ist auch Platz zu machen ist.Ich persönlich hab es immer so gemacht und werde es weiterhin so machen.Das Problem ist nur das es mal passieren kann das 3 Minuten die Pol hinter einem her fährt ohne das man etwas merkt.

    Gruß firefighteropp

  3. #3
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    Zitat Zitat von firefighteropp
    Das Problem ist nur das es mal passieren kann das 3 Minuten die Pol hinter einem her fährt ohne das man etwas merkt.
    Naja deswegen sollte man in kurzen regelmäßigen Abständen in den Rückspiegel schauen. Nichts destotrotz braucht man eben genau deswegen, weil man es nicht mitbekommen kann nicht freie Bahn schaffen.
    Deswegen steht auch klipp und klar geschrieben.

    §38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, ....
    Es ordnet an:

    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

    Blaues Blinklicht alleine ordnet gar nix an, es soll nur hinweisend wirken.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Blaulicht allein, das ist klar, gibt dir nur Warnrecht und kein Wegerecht.

    Sollte der Sicherheitsdienst eine Blaulichtgenehmigung haben, dürfte er auch Martinshorn haben dürfen, weil alle Fahrzeuge, die mit Blaulicht ausgerüstet sind auch akustisches Sondersignal haben dürfen.

    Naja, jedenfalls bin ich der Meinung, dass ein Sicherheitsdienst kein Blaulicht braucht. Für was auch? Zeitlich dringende Einsätze ist Sache der Polizei, zumal die Sicherheitsfuzis ausser den Jedermannrechten keinerlei Eingriffsbefugnis hat. Auf Grund dessen gehe ich mal davon aus, dass dieser Betrieb seine Blaulichter illegal hat. Hoffentlich haben den Betrieb bald am Wickel.

    In dem Sinne... Schönen Sonntag!
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  5. #5
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    Zitat Zitat von Alex22
    Blaues Blinklicht alleine ordnet gar nix an, es soll nur hinweisend wirken.
    Jo, so steht das im Gesetzestext.

    Aber als ich vor einem Jahr meinen LKW-Führerschein gemacht hab, stand in den Fragebögen ne Frage drin:

    "Hinter Ihnen taucht ein Fahrzeug mit Blaulicht, aber OHNE Signalhorn auf. Was müssen Sie tun?"

    Und die richtige Antwort war, das man halt Platz machen soll und so, also wie §38 halt...

  6. #6
    maynardkeenan Gast
    also ich für meinen Teil mache IMMER Platz wenn auch NUR blaues Blinklicht hinter mir auftaucht.

    Im Fahrschullernbuch steht : Blaues Blinklicht warnt vor : Unfallstellen, Einsatzstellen, Einsatzfahrten, der Annäherung eines geschlossenen Verbandes.

    Ich finde es auch überflüssig diese sicherheitsfahrzeuge mit SoSi auszurüsten.
    Fände es eher sinnvoll wenn die Sich über Funk mit Polizei oder BOS verständigen könnten.

    mfg
    Richard

  7. #7
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    Zitat Zitat von maynardkeenan
    Fände es eher sinnvoll wenn die Sich über Funk mit Polizei oder BOS verständigen könnten.
    Warum denn das? Sind nicht schon genug Dummschwätzer auf unseren Kanälen?

  8. #8
    Christian Gast
    Hallo,

    wenn die auf einem Werkgelände mit Tor und Pförtner Sicherheitsaufgaben wahrnehmen (Werkschutz) dürfen die dort soviel mit Blaulicht und Horn fahren wie die wollen, da es "umfriedetes" Privatgelände ist. Bei Nutzung des Fahrzeuges ausserhalb des Geländes sind die Leuchten dann abzudecken bzw. zählen als Ladung.

  9. #9
    greyman Gast
    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Jo, so steht das im Gesetzestext.

    Aber als ich vor einem Jahr meinen LKW-Führerschein gemacht hab, stand in den Fragebögen ne Frage drin:

    "Hinter Ihnen taucht ein Fahrzeug mit Blaulicht, aber OHNE Signalhorn auf. Was müssen Sie tun?"

    Und die richtige Antwort war, das man halt Platz machen soll und so, also wie §38 halt...
    Ist genau so *inteligent* wie die Frage nach der man auf Anweisung eines Polizisten einen Verletzten ins Krankenhaus fahren soll.

    Alex

  10. #10
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    Wenn mir jemand ein Bid einlinken kann; ich hab ein ideales vom SD mit Sosi.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
    Wenn mir jemand ein Bid einlinken kann; ich hab ein ideales vom SD mit Sosi.
    http://funkmeldesystem.de/foren/misc...bbcode#imgcode

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