Zitat Zitat von firefighteropp
§ 38 StVo
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Man beachte das "bei Einsatzfahrten".

Gruß firefighteropp

Ja, früher "MUSSTE" auf Einsatzfahrten das Horn rein rechtlich gesehen ständig laufen, davon sind sie abgekommen, nichts desto trotz brauchst du kein Platz zu machen wenn "nur" das Blaulicht an ist.