Zitat Zitat von fwmorpheus
Habe ich nicht schon oben erwähnt, dass es in dieser Diskussion nicht ums MARTINSHORN geht sondern ums BLAULICHT?

Und Fahrzeuge, welche nur mit blauer Kennleuchte fahren ignoriere ich generell, da sie kein Wegerecht besitzen..........................
§ 38 StVo
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Man beachte das "bei Einsatzfahrten".

Gruß firefighteropp