Wenn man den ganzen Text durchliest, merkt man, dass die von euch angesprochene Stelle auf einen vorhergehenden Satz aufbaut, der da lautet:
"das Sonderrecht mit dem Gebot, nach §38 Abs. 1 Satz 2 StVO freie Bahn zu schaffen,"

Also sind die Sonderrechte nach 35 StVO damit nicht gemeint. Aber unglücklich ist diese Begriffswahl schon, das hätte man klüger auseinanderhaltend benennen können.