Ergebnis 1 bis 15 von 47

Thema: "Sicherheitsdienst" mit SoSi

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    08.11.2003
    Beiträge
    179
    Um nochmal auf die Sache "Es kommt ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht ohne Horn" zu kommen.
    Rein rechtlich ist mir schon klar, dass man nicht Platz machen muss. Aber gerade beim RTW mit Patienten hinten drin verstehe ich, dass man an übersichtlichen Stellen auch mal ohne Horn fahren kann. Und ich reg mich immer sehr auf, wenn dann keiner Rücksicht nimmt, obwohl man mit Blaulicht kommt. Man fährt ja nicht zum Spaß wie ein blinkender Christbaum duch die Gegend.
    Aber wenn immer mehr Leute glauben sie sollten nur Platz machen wenn sie auch wirklich müssen, muss man halt wieder zu jeder Tages- und Nachtzeit mir Horn fahren.

    Da fällt mir noch was anderes ein. Neulich stand ich auf der A3 im Stau. Dann kam auf einmal von hinten ein Abschleppwagen mit oranger Kennleuchte und orangen Frontblitzern und hat sich mit der Hupe durch den Stau gekämpft. Da hat komischerweise jeder Platz gemacht da allen klar war "So lange der nicht an der Unfallstelle ist kommen wir nicht weiter"...
    Geändert von AkkonHaLand (21.10.2007 um 10:31 Uhr) Grund: Die liebe Linksschreibung...

  2. #2
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von Goffl Beitrag anzeigen
    Rein rechtlich ist mir schon klar dass man nicht platz machen muss.
    ...
    Und ich reg mich immer sehr auf wenn dann keiner Rücksicht nimmt obwohl man mit Blaulicht kommt.
    Rechtslage ist eindeutig, jede Aufregung somit sinnlos.

  3. #3
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Rechtslage ist eindeutig, jede Aufregung somit sinnlos.
    BINGO

    noch fragen ?

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Für die, die es interessiert: Zum Nachlesen mal ein Urteil zum Thema "Fahren mit Blaulicht aber ohne Horn"

    http://www.kammergericht.de/entschei...12_U_50-04.pdf

    Ist zwar ein Berufungsverfahren vor dem Kammergericht berlin aber in der Begründung doch sehr aufschlussreich...
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
    Registriert seit
    21.12.2002
    Beiträge
    3.127
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ist zwar ein Berufungsverfahren vor dem Kammergericht berlin aber in der Begründung doch sehr aufschlussreich...
    Zitat:
    "Da der Fahrer des Polizeifahrzeuges das Martinshorn nicht eingeschaltet hatte, stand ihm
    auch kein Sonderrecht zu."

    Ja, sehr aufschlußreich...


    MfG

    Frank

  6. #6
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Toll, wenn sogar die Profis die Begriffe nicht auseinanderhalten können...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #7
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Wenn man den ganzen Text durchliest, merkt man, dass die von euch angesprochene Stelle auf einen vorhergehenden Satz aufbaut, der da lautet:
    "das Sonderrecht mit dem Gebot, nach §38 Abs. 1 Satz 2 StVO freie Bahn zu schaffen,"

    Also sind die Sonderrechte nach 35 StVO damit nicht gemeint. Aber unglücklich ist diese Begriffswahl schon, das hätte man klüger auseinanderhaltend benennen können.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •