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Thema: "Sicherheitsdienst" mit SoSi

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    21.12.2002
    Beiträge
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Ist zwar ein Berufungsverfahren vor dem Kammergericht berlin aber in der Begründung doch sehr aufschlussreich...
    Zitat:
    "Da der Fahrer des Polizeifahrzeuges das Martinshorn nicht eingeschaltet hatte, stand ihm
    auch kein Sonderrecht zu."

    Ja, sehr aufschlußreich...


    MfG

    Frank

  2. #2
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Toll, wenn sogar die Profis die Begriffe nicht auseinanderhalten können...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Wenn man den ganzen Text durchliest, merkt man, dass die von euch angesprochene Stelle auf einen vorhergehenden Satz aufbaut, der da lautet:
    "das Sonderrecht mit dem Gebot, nach §38 Abs. 1 Satz 2 StVO freie Bahn zu schaffen,"

    Also sind die Sonderrechte nach 35 StVO damit nicht gemeint. Aber unglücklich ist diese Begriffswahl schon, das hätte man klüger auseinanderhaltend benennen können.

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