Hallo,
wenn die auf einem Werkgelände mit Tor und Pförtner Sicherheitsaufgaben wahrnehmen (Werkschutz) dürfen die dort soviel mit Blaulicht und Horn fahren wie die wollen, da es "umfriedetes" Privatgelände ist. Bei Nutzung des Fahrzeuges ausserhalb des Geländes sind die Leuchten dann abzudecken bzw. zählen als Ladung.