Hi Maulwurf,

Zitat von
Maulwurf
Meinen Frage dazu: Wie würdet ihr euch als Sanidienst verhalten wenn ihr so was mitbekommt das jemand nicht will das er (sie) nicht gefilmt werden möchte, was habt ihr für erfahrungen gemacht, weiß vielleicht einer sogar wie die Rechtslage aussieht??
Das lässt sich von außen schlecht beantworten. Ich würde als Sani nur dann die Presse zulassen, wenn das in Absprache mit der EL läuft und die Teams durch die EL betreut werden (S5-Bereich). Da müssen vorab die "Rules of engagement" festgelegt werden. Wenn die Patienten gepixelt werden (d.h. sie sind im Fernsehen später nicht erkennbar), habe ich persönlich kein Problem damit. Gibt es dabei Probleme sollte die Einsatzleitung offiziell eine Abmahnung an die entsprechende Redaktion senden.

Zitat von
Maulwurf
Also ich fand es nicht korrekt von dem Sani das er dann auch noch bereitwillig ein Interview gegeben hat bzw. nicht vorher schon mal gesagt hat ok jetzt ist schluß er will nicht gefilmt werden und kamera aus! bei jedem VU werden die personen geschützt vor kameras sogar mit Decken und Absperrband und bei so was nicht??
meine meinung!
Über die Rechtslage von Wolldecken gibt es ja auch innerhalb der BOS unterschiedliche Ansichten. Wenn die Aufnahmen gepixelt werden (wie z.B. hier) finde ich das in Ordnung. Nur merkt das der Patient bzw. die Angehörigen natürlich beim Drehen nicht. Aber darauf kann entweder das Team oder - besser - der Sani hinweisen ("Die Gesichter werden später nicht sichtbar sein" der so halt).
Viele Grüße
Tobias
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» Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph