Umfrageergebnis anzeigen: Werden bei euch in der Wehr private 2-m Handfunkgeräte geduldet?

Teilnehmer
130. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, sie werden geduldet, auch ohne BOS-Zulassung

    18 13,85%
  • Ja, sie werden geduldet, aber nur mit BOS-Zulassung

    23 17,69%
  • Nein, sie werden nicht geduldet

    89 68,46%
Ergebnis 1 bis 15 von 50

Thema: Freigabe von Fungeräten "nicht nach TR-BOS"

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  1. #8
    Registriert seit
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    75

    §4 Berechtigte des BOS-Funks; §7 Besonderheiten im Funkverkehr der BOS

    1.5 die kommunalen Feuerwehren.....
    1.6 .....im Katastrophenschutz mitwirkende Organisationen.....

    §7
    4.) Sofern ausnahmsweise bestimmte Funktionsträger gestattet werden soll ,.....Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben , ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes oder Landesbehörde......erforderlich.
    Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen !!!

    ...............................
    somit ist das mitführen von Privaten Handfunksprechgeräten verboten, ohne entsprechende Genemigung.

    BOS-Funk ist kein CB-Funk auch wenn es einige nicht begreifen wollen !!!!!!!

    mfg.
    MHD-Funker-Lp
    Geändert von MHD-Funker-LP (16.12.2006 um 17:46 Uhr)

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Berechtigungen

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