Dann stehen die Geräte zu hause so rum und werden beim Einsatz mitgenommen? Oder eher für Privatgespräche oder so? :s
Ja, sie werden geduldet, auch ohne BOS-Zulassung
Ja, sie werden geduldet, aber nur mit BOS-Zulassung
Nein, sie werden nicht geduldet
Dann stehen die Geräte zu hause so rum und werden beim Einsatz mitgenommen? Oder eher für Privatgespräche oder so? :s
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
1.5 die kommunalen Feuerwehren.....
1.6 .....im Katastrophenschutz mitwirkende Organisationen.....
§7
4.) Sofern ausnahmsweise bestimmte Funktionsträger gestattet werden soll ,.....Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben , ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes oder Landesbehörde......erforderlich.
Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen !!!
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somit ist das mitführen von Privaten Handfunksprechgeräten verboten, ohne entsprechende Genemigung.
BOS-Funk ist kein CB-Funk auch wenn es einige nicht begreifen wollen !!!!!!!
mfg.
MHD-Funker-Lp
Geändert von MHD-Funker-LP (16.12.2006 um 17:46 Uhr)
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