Da bin ich wohl deiner Meinung....Hannibal....
Mit dem eigenen Gerät sollte man niemanden Zumüllen.....
Aber gegen den Besitz sollte nichts sprechen, abgesehen von einer BOS zulassung.
Ich "Hasse"die BOS ZULASSUNG
Ja, sie werden geduldet, auch ohne BOS-Zulassung
Ja, sie werden geduldet, aber nur mit BOS-Zulassung
Nein, sie werden nicht geduldet
Da bin ich wohl deiner Meinung....Hannibal....
Mit dem eigenen Gerät sollte man niemanden Zumüllen.....
Aber gegen den Besitz sollte nichts sprechen, abgesehen von einer BOS zulassung.
Ich "Hasse"die BOS ZULASSUNG
Geändert von AndyBOS (15.12.2006 um 21:16 Uhr)
hallo i bims 1 DME
äh,
wozu braucht man bitte ein "privates 2m-Bandgerät?"
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
ZUM FUNKEN!!!
Wenn man in einer Stadt bzw. Gemeinde wohnt wo es reichlich Geräte gibt ist das wohl eine gute Frage, ansonsten zum Funken..
hallo i bims 1 DME
Dann stehen die Geräte zu hause so rum und werden beim Einsatz mitgenommen? Oder eher für Privatgespräche oder so? :s
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
1.5 die kommunalen Feuerwehren.....
1.6 .....im Katastrophenschutz mitwirkende Organisationen.....
§7
4.) Sofern ausnahmsweise bestimmte Funktionsträger gestattet werden soll ,.....Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben , ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes oder Landesbehörde......erforderlich.
Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen !!!
...............................
somit ist das mitführen von Privaten Handfunksprechgeräten verboten, ohne entsprechende Genemigung.
BOS-Funk ist kein CB-Funk auch wenn es einige nicht begreifen wollen !!!!!!!
mfg.
MHD-Funker-Lp
Geändert von MHD-Funker-LP (16.12.2006 um 17:46 Uhr)
Wobei ja hier auch noch das TKG mitspielt, nicht nur die BOS Funkrichtlinie.Zitat von AndyBOS
Nutzen einer Frequenz ohne Zuteilung.......
Wird teuer :-)
Außerdem ist die Fragestellung völlig falsch:
Werden bei euch in der Wehr "Private" 2m Handfunkgeräte geduldet??
Die Wehrführung kann so etwas nicht dulden, weil sie es nicht genehmigen kann.
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Ja aber wie sieht es aus, wenn man im Privaten Besitz eines solchen Gerätes ist und dies über die Wehr angemeldet wurde???
Dann Ist man zwar Eigentümer, aber stellt es seiner Wehr zur Verfügung......oder??
hallo i bims 1 DME
@ hannibal
Hier mal zur errinerung was wir damals zum besten gegeben haben....
http://www.funkmeldesystem.de/foren/...t=23330&page=5
ein bsp. unserer Ergüsse
.....@Hannibal
Ich schmeiß mich weg....
*grins* *lach*
Wie Geil wäre das???
Na dann muss man sich mal was einfallen lassen, das fängt aber beim Telekommunikationsgestz an und geht weiter bis zu Justizbehörde über die Gemeinde bis in die Feuerwehr.
Alle lustigen Beamten die ihren Dienst mit " Ich glaub ich verändere Gesetze"
anfangen müssten sich erst mal mit der Materie richtig ausseinander setzen.
So würde bei mir niemand Gesetze entwerfen der kein Ahnung hat.
Oder Uns Forums Mitglieder mit Schwerverbrechen gleichzustellen.
Ist schon ein bösartiger Witz was die Herren sich erlauben.
Stell dir mal vor du müsstest in einem Vorstellungsgespräch stellung dazu nehmen warum du vorbestraft bist.
"äääähhm weil ich ääähm Funk abgehört hab.......ääähhm es tut mir so leid....äähm.."
hallo i bims 1 DME
Auch wenn du es nicht wahrhaben willst,
die Wehr kann kein FuG, dass nicht TR BOS entspricht anmelden.
Das ist nun mal fakt, auch wenn du noch andere Ergüsse postest.
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Morgen,
ich finde die Fragestellung auch völlig falsch. Wenn sich jeder so wichtig fühlen würde, dass er den Erwerb und den Betrieb eines privaten Funkgerätes, in seinen Augen für gerechtfertigt hält, würde auf dem BOS Band wirklich das Chaos ausbrechen. Viel interessanter wäre die Frage, was wäre wenn, eine verantwortliche Person, Zugführer Feuerwehr, Einheitsführer HiOrg, wie auch immer, aus Günden von Geldmangel auf BOS fähige Betriebsfunkgeräte zurückgreifen würde, was im heutigen Zeitalter der Internet Auktionshäuser kein Problem ist. Wenn man mal bedenkt, dass ein neues FuG 9 so um die schlappe +- 3,000 Euronen kostet und selbst die 30 Jahre alten Fug 9, auf der Fug 7 Basis, noch zu unglaublichen Preisen um die 500 Euro und mehr gehandelt werden. Da kann man anfangen zu überlegen, was würde passieren wenn mir die Kommunikationstechnik nach TR BOS nicht zur Verfügung stehen würde und es könnte u.U. ein Menschenleben davon abhängen, weil die zugelassenen Möglichkeiten, z.B. HFG, die in der Regel vorhanden sind nicht ausreichen. ( nicht wundern, es gibt in der heutigen Zeit immer noch Leute die meinen, dass man mit einem Handfunkgerät aus einem geschlossenen Gebäude, Erdgeschoss, eine Funkverbindung zu anderen Handfunkgeräten, in einer Entfernung im Umkreis von 3 Kilometern um das Gebäude,ohne Probleme eine vernünftige Fernmeldeverbindung aufbauen kann. Im WU Modus und in der Innenstadt wohlgemerkt. ) Jetzt werden wahrscheinlich alle in einer Fernmedeeinheit tätigen, SKANDAL schreien. Allerdings habe ich schon Einsätze erlebt, wo sogar Sonderkanäle im Relaisbetrieb geschaltet worden sind, keine Verbindung mit den Handfunkgeräteträgern ( nach TR BOS ) zum ELW möglich war, dafür aber aus Fahrzeugen mit Betriebsfunkgeräten der Funkverkehr aufrechterhalten werden konnte. Wie wichtig einem eine reibunglose Kommunikation ist, merkt sogar schon der normal sterbliche Mitbürger, wenn mal ein Tag sein Telefon oder sein Internet nicht funktioniert. Jetzt kann man mal abwägen, womit kann ein Verantwortlicher wohl eher leben. Mit der Angst verantworten zu müssen, dass seine Fernmeldeverbindung nicht ganz der TR BOS entspricht, oder sich vor Gericht verantworten zu müssen dass fehlende Mittel zum Ableben eines Mitbürgers beitrugen. Die, die vorher geschriehen haben, uns fehlen die Mittel dazu, ordnungsgemäße Fernmeldewege zu schaffen, würden sich plötzlich nicht mehr daran erinnern sowas gesagt zu haben und die A****karte würde wohl wo landen? Dann vieleicht lieber eine Geldstrafe riskieren, obwohl noch fraglich wenn ich mich an den Tread mit der computergestützten, FMS 32 gesteuerten Zusatzalarmierung erinnere. Von der Gewissensfrage, die einen den Rest seines Lebens beschäftigen könnte, mal abgesehen. Ganz spassig wird es dann es dann noch, wenn die sogenannten Moralapostel, selber in ihren, hochheiligen, nach TR BOS ausgerüsteten ELW´s oder Einsatzzentralen, FMS 32 oder andere Programme nutzen, die Dank etlicher Mitglieder auch von diesem Forum zu benutzerfreundlichen Preisen oder frei zur Vefügung stehen.. Die Zulässigkeit mal dahin gestellt.
Gruß Peter
Geändert von Fritz Graupe (16.12.2006 um 01:16 Uhr)
Mit dem Alarm nicht sparsam sein!
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)