Umfrageergebnis anzeigen: Werden bei euch in der Wehr private 2-m Handfunkgeräte geduldet?

Teilnehmer
130. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, sie werden geduldet, auch ohne BOS-Zulassung

    18 13,85%
  • Ja, sie werden geduldet, aber nur mit BOS-Zulassung

    23 17,69%
  • Nein, sie werden nicht geduldet

    89 68,46%
Ergebnis 1 bis 15 von 50

Thema: Freigabe von Fungeräten "nicht nach TR-BOS"

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  1. #1
    Murdock1984 Gast
    das mit der zulassung nach tr-bos muss in deutschland ja überall eingehalten werden sonst dafr das gerät wegen eventueller störung net in betrieb. und bei uns im drk werden grade so private fme geduldet. was soll das auch bringen wenn jeder mit nem fug im 2 m bereich rum rennt. das gibt nur caos ohne ende.

  2. #2
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    Auch hier wieder der Satz "Große Macht folgt großer Verantwortung"

    wenn ich aus welchen Gründen ein Privates FUG habe dann ist es doch klar das ich net den Kanal zuspamme.

    Ansonsten hätte ich es mir auch sparen können.

    Und wenn ich auf ein Privates FUG hätte und würde darauf angesprochen würde ich sagen "Das ist genau so zulässig wie die GP 900 / 5 W die Wir auf den Wägen nicht haben "

    Dann würde ich mich rumdrehen und gehen ...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    Da bin ich wohl deiner Meinung....Hannibal....

    Mit dem eigenen Gerät sollte man niemanden Zumüllen.....
    Aber gegen den Besitz sollte nichts sprechen, abgesehen von einer BOS zulassung.

    Ich "Hasse"die BOS ZULASSUNG
    Geändert von AndyBOS (15.12.2006 um 21:16 Uhr)
    hallo i bims 1 DME

  4. #4
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    äh,

    wozu braucht man bitte ein "privates 2m-Bandgerät?"
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  5. #5
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    ZUM FUNKEN!!!

    Wenn man in einer Stadt bzw. Gemeinde wohnt wo es reichlich Geräte gibt ist das wohl eine gute Frage, ansonsten zum Funken..
    hallo i bims 1 DME

  6. #6
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    Dann stehen die Geräte zu hause so rum und werden beim Einsatz mitgenommen? Oder eher für Privatgespräche oder so? :s
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  7. #7
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    §4 Berechtigte des BOS-Funks; §7 Besonderheiten im Funkverkehr der BOS

    1.5 die kommunalen Feuerwehren.....
    1.6 .....im Katastrophenschutz mitwirkende Organisationen.....

    §7
    4.) Sofern ausnahmsweise bestimmte Funktionsträger gestattet werden soll ,.....Handsprechfunkanlagen auch außerhalb eines konkreten Auftrags mitzuführen und zu betreiben , ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes oder Landesbehörde......erforderlich.
    Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen !!!

    ...............................
    somit ist das mitführen von Privaten Handfunksprechgeräten verboten, ohne entsprechende Genemigung.

    BOS-Funk ist kein CB-Funk auch wenn es einige nicht begreifen wollen !!!!!!!

    mfg.
    MHD-Funker-Lp
    Geändert von MHD-Funker-LP (16.12.2006 um 17:46 Uhr)

  8. #8
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    Zitat Zitat von AndyBOS
    ZUM FUNKEN!!!

    Wenn man in einer Stadt bzw. Gemeinde wohnt wo es reichlich Geräte gibt ist das wohl eine gute Frage, ansonsten zum Funken..
    Wobei ja hier auch noch das TKG mitspielt, nicht nur die BOS Funkrichtlinie.

    Nutzen einer Frequenz ohne Zuteilung.......
    Wird teuer :-)

    Außerdem ist die Fragestellung völlig falsch:
    Werden bei euch in der Wehr "Private" 2m Handfunkgeräte geduldet??

    Die Wehrführung kann so etwas nicht dulden, weil sie es nicht genehmigen kann.

    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  9. #9
    Registriert seit
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    Ja aber wie sieht es aus, wenn man im Privaten Besitz eines solchen Gerätes ist und dies über die Wehr angemeldet wurde???

    Dann Ist man zwar Eigentümer, aber stellt es seiner Wehr zur Verfügung......oder??
    hallo i bims 1 DME

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