Gott sei dank nicht und unser Bürgermeister hat da auch noch kein Gebrauch von gemacht da wir einen sehr guten Stadtbrandmeister mit Rückrad haben :-)
Das schriftlich gibt sicherlich die Verwaltungsvorschrift über die Dienststellenbeschreibung des BGM bzw. des obersten Dienstherr her. Grundsätzlich kann er das so auslegen unt interpretieren wie er möchte und solange er dann die Verantwortung dafür übernimmt.
Zitat eines BGM: Meine Feuerwehr bekommt das Feuer auch mit einem normalen Betriebsfunk- oder Freenet-Funkgerät aus...
Armes Deutschland