Also, habe gerade mal ein bisschen in den Gesetzen gelesen.
Zum Thema von rettungshasi:
Das sollte meiner Meinung nach unter §38 Abs. 3 StVo fallen. Sollte also möglich sein.
Zum Thema Straße sperren:
Habe noch mal in meine Lehrgangsunterlagen durchgeschaut. Habe zwar den Text "Zur Eigensicherung im Straßenverkehr dar die Straße, bzw. die Fahrbahn von der Feuerwehr gesperrt werden, es darf aber keine Verkehrsleitung vorgenommen werden. Dies übernimmt die Polizei." gefunden, leider befindet sich dabei kein Verweis auf die Rechtsgrundlage. Dann muß ich den Ersteller der Unterlage wohl mal mit dem Problem belasten.
Mal schauen was sich ergibt.
Gruß
Reissdorf