@alex22:

Wo steht, dass ich das nicht darf? Ich darf den Verkehr nicht regeln, sehr wohl bin ich aber dazu verpflichtet, meinen Einsatzbereich abzusichern. Im Falle eines VU o.ä. (abhängig von der Situation) ist dann unter Umständen auch bei uns in Bayern eine Vollsperrung nötig.

Wenn einer ins quergestellte LF reinknallt, dann mache ich mir als GF dieses FZ nur Sorgen, wenn keine ausreichende Absicherung (AUCH bei der FW ist ein Absichern der Unfallstelle mit Warndreieck PFLICHT!!) dessen erfolgt ist. Und vielleicht, weil ich den dann evt. notwendigen Spreizer nicht mehr rauskrieg!

Klar, Blaulicht und Warnblinki am LF alleine reichen nicht!

Grüße

Michl