Zitat Zitat von Anton
Für die FW wird das sicher nirgends stehen, da es der Feuerwehr i.d.R. untersagt ist, verkehrsleitende Regelungen zu unternehmen.
Bei VUs ist das so eine Sache, wenn der Einsatzleiter sagt, absprerren, dann absperren, aber ich denke, dass jedes Fahrzeug über genügend Warnmittel verfügt (Blaulicht, Warnblinklichtanlage, Handlampen, ...)
I.d.R. ist es, bis auf Bayern, überall nicht gestattet, verkehrsleitende Maßnahmen zu ergreifen. Aber "Absichern" hat nix mit Verkehrsleitung zu tun. In vielen Ländern gibts Aussagen/Stellungnahmen der zuständigen Ministerien, das auch das Absperren von Verkehrswegen (sowohl komplett als auch einzelner Spuren) nicht unter "Verkehrsleitung" fällt.
Also darf die Feuerwehr den Verkehr anhalten, ihn aber nicht umlenken.