I.d.R. ist es, bis auf Bayern, überall nicht gestattet, verkehrsleitende Maßnahmen zu ergreifen. Aber "Absichern" hat nix mit Verkehrsleitung zu tun. In vielen Ländern gibts Aussagen/Stellungnahmen der zuständigen Ministerien, das auch das Absperren von Verkehrswegen (sowohl komplett als auch einzelner Spuren) nicht unter "Verkehrsleitung" fällt.Zitat von Anton
Also darf die Feuerwehr den Verkehr anhalten, ihn aber nicht umlenken.