Zitat Zitat von duese
Gibt es zum Thema Verkehrsregelung durch Feuerwehren in Bayern irgendwo Material (in welchen Gesetz/welcher Verordnung steht das)? Es müssen ja auch die Gemeinden zustimmen, dass die Feuerwehren das dürfen, aber wie ist das genau geregelt, hat da jemand was an der Hand?
Guggst du hier
http://by.juris.de/by/VerkZustG_BY_1990_Art7a.htm

Selbst ein Vollsperrung ist im rechtlichen Sinne schon ein leiten.
Damit zwingt ihr dem Bürger ein Verhalten auf.
Rechtlich gesehen ist es in allen Bundesländer, außer Bayern (Gott sei dank wohne ich in Bayern :-),) nur gestattet vor einer Unfallstelle zu warnen, ihr dürftet aber keine Kelle schwingen oder PKWs aufhalten die trotz eines Unfalles durchfahren wollen.