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Thema: Verkehrsabsicherung

  1. #31
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    Wegen mir könnt ihr doch alle machen was ihr wollt.
    Hier ging es rein um die rechtliche Situation.
    So ist es nun. Ende. :-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #32
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    520
    Also, habe gerade mal ein bisschen in den Gesetzen gelesen.

    Zum Thema von rettungshasi:
    Das sollte meiner Meinung nach unter §38 Abs. 3 StVo fallen. Sollte also möglich sein.

    Zum Thema Straße sperren:
    Habe noch mal in meine Lehrgangsunterlagen durchgeschaut. Habe zwar den Text "Zur Eigensicherung im Straßenverkehr dar die Straße, bzw. die Fahrbahn von der Feuerwehr gesperrt werden, es darf aber keine Verkehrsleitung vorgenommen werden. Dies übernimmt die Polizei." gefunden, leider befindet sich dabei kein Verweis auf die Rechtsgrundlage. Dann muß ich den Ersteller der Unterlage wohl mal mit dem Problem belasten.

    Mal schauen was sich ergibt.

    Gruß
    Reissdorf

  3. #33
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    die in diesem thread besprochenen lampen sind imho mit warnblinkern gleichzusetzen. denn sie warnen nur den verkehr. wären es mehrere und z.b. von links nach rechts schaltbar dann würden sie den verkehr regeln.

    das mit dem absperren kann ich mir gut vorstellen, denn wie ist es z.b. wenn ich mit dem rtw in einer engen strasse den verkehr "behindere".

    ich regele nix, aber es kommt auch nichts durch. ein quergestelltes lf erfüllt in meinen augen den tatbestand der nötigung.

  4. #34
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    Zitat Zitat von akkonsaarland
    ein quergestelltes lf erfüllt in meinen augen den tatbestand der nötigung.
    Aber gegen die Nötigung haben die anderen Verkehrsteilnehmer keine Handhabe. Selbst mit Sonderrechten im Privat-PKW kann dir bei Nötigung keiner was (kam vor kurzem in einer Diskussion hier im Forum heraus)

  5. #35
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    4.289
    Moin moin,

    kannst Du da die Quelle nennen? Meines Wissens nach haben Sonderrechte nämlich nur etwas mit der StVO zu tun. Nätigung ist aber eine Straftat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #36
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Aber gegen die Nötigung haben die anderen Verkehrsteilnehmer keine Handhabe. Selbst mit Sonderrechten im Privat-PKW kann dir bei Nötigung keiner was (kam vor kurzem in einer Diskussion hier im Forum heraus)

    Also das würde mich auch interessieren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #37
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Meines Wissens nach haben Sonderrechte nämlich nur etwas mit der StVO zu tun. Nätigung ist aber eine Straftat.
    Es gibt da den Unterschied zwischen "Nötigung" und "Nötigung im Straßenverkehr" ;)

    MfG Fabsi

  8. #38
    Registriert seit
    27.02.2002
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    Zitat Zitat von Fabpicard
    Es gibt da den Unterschied zwischen "Nötigung" und "Nötigung im Straßenverkehr" ;)

    MfG Fabsi
    Es gibt auch eine Nötigung im Supermarkt ...
    Ist aber alles mit Strafe nach § 240 StGB bedroht.
    Es gibt kein gesondertes Nötigen im Strassenverkehr.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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