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Thema: Verkehrsabsicherung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    331
    Verkehrswarnanhänger ist rein prinzipiell eine gute Sache.
    Allerdings hat das Teil zumindest rechtlich einen Haken für die FW, wenn der Hänger mit dem blauem VZ. 222 (vorgeschriebene Vorbeifahrt) bestückt ist, dann stellt dieses VZ. eine verkehrsregelnde Maßnahme dar (Verwaltungsakt, Allgemeinverfügung). Und dazu ist die FW nicht berechtigt.

    Da wär dann ein Anhänger, auf welchem mehrere gelbe Warnblitzleuchten z.B. in Form eines Pfeiles auf eine bestimmte Spur HINWEISEN die bessere Lösung.
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  2. #2
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    151
    @ Rettungshasi:

    Diese Frage stellt sich mir in gleicher Situation.

    Sofern Du eine Antwort hast (außerhalb des Forums), bitte mal hier reinschreiben. Danke.

  3. #3
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    5.311
    Zitat Zitat von telemanne
    Verkehrswarnanhänger ist rein prinzipiell eine gute Sache.
    Allerdings hat das Teil zumindest rechtlich einen Haken für die FW, wenn der Hänger mit dem blauem VZ. 222 (vorgeschriebene Vorbeifahrt) bestückt ist, dann stellt dieses VZ. eine verkehrsregelnde Maßnahme dar (Verwaltungsakt, Allgemeinverfügung). Und dazu ist die FW nicht berechtigt.

    Da wär dann ein Anhänger, auf welchem mehrere gelbe Warnblitzleuchten z.B. in Form eines Pfeiles auf eine bestimmte Spur HINWEISEN die bessere Lösung.
    Da magst du wohl war haben... ;)

    Aber ich find den "Gelben leucht-/blink- pfeil" wesentlich besser als das dumme blaue Schild *g*

    Ich hätts eh schon längst abmontiert, wenn mir son Anhänger unter die Finger gekommen wäre :D


    MfG Fabsi

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