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Thema: Verkehrsabsicherung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Für die FW wird das sicher nirgends stehen, da es der Feuerwehr i.d.R. untersagt ist, verkehrsleitende Regelungen zu unternehmen.

    Bei VUs ist das so eine Sache, wenn der Einsatzleiter sagt, absprerren, dann absperren, aber ich denke, dass jedes Fahrzeug über genügend Warnmittel verfügt (Blaulicht, Warnblinklichtanlage, Handlampen, ...)

    I.d.R. spricht man das mit der (hoffentlich) vor Ort stehenden Polizei oder Ordnungsamt ab, also die verkehrsleitenden Maßnahmen.

    Was deine Nachrüstung angeht, bevor ich das starten würde, sprich mit eurem zuständigen Leiter der Feuerwehr, wenn der gründes Licht gibt mit dem TÜV respektive TÜD

  2. #2
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    Zitat Zitat von Anton
    Für die FW wird das sicher nirgends stehen, da es der Feuerwehr i.d.R. untersagt ist, verkehrsleitende Regelungen zu unternehmen.
    Wo schreibt er denn das er damit Verkehr leiten will?

    Gruß
    Reissdorf

  3. #3
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    Zitat Zitat von Anton
    Bei VUs ist das so eine Sache, wenn der Einsatzleiter sagt, absprerren, dann absperren, aber ich denke, dass jedes Fahrzeug über genügend Warnmittel verfügt (Blaulicht, Warnblinklichtanlage, Handlampen, ...)
    Erstens natürlich das was mein vorschreiber fragte *g*

    Und zweitens: Wenn eine FW zum bleistift Einsätze auf einer BAB fährt, ist beispielsweise eine Verkehrswarnanhänger nicht schlecht...

    Und allein die Tatsache, dass man gelbe-Richtungsblitzer hinten drauf hat, macht schon einige km vorwarnung aus...

    MfG Fabsi

  4. #4
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    Verkehrswarnanhänger ist rein prinzipiell eine gute Sache.
    Allerdings hat das Teil zumindest rechtlich einen Haken für die FW, wenn der Hänger mit dem blauem VZ. 222 (vorgeschriebene Vorbeifahrt) bestückt ist, dann stellt dieses VZ. eine verkehrsregelnde Maßnahme dar (Verwaltungsakt, Allgemeinverfügung). Und dazu ist die FW nicht berechtigt.

    Da wär dann ein Anhänger, auf welchem mehrere gelbe Warnblitzleuchten z.B. in Form eines Pfeiles auf eine bestimmte Spur HINWEISEN die bessere Lösung.
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  5. #5
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    @ Rettungshasi:

    Diese Frage stellt sich mir in gleicher Situation.

    Sofern Du eine Antwort hast (außerhalb des Forums), bitte mal hier reinschreiben. Danke.

  6. #6
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    Zitat Zitat von telemanne
    Verkehrswarnanhänger ist rein prinzipiell eine gute Sache.
    Allerdings hat das Teil zumindest rechtlich einen Haken für die FW, wenn der Hänger mit dem blauem VZ. 222 (vorgeschriebene Vorbeifahrt) bestückt ist, dann stellt dieses VZ. eine verkehrsregelnde Maßnahme dar (Verwaltungsakt, Allgemeinverfügung). Und dazu ist die FW nicht berechtigt.

    Da wär dann ein Anhänger, auf welchem mehrere gelbe Warnblitzleuchten z.B. in Form eines Pfeiles auf eine bestimmte Spur HINWEISEN die bessere Lösung.
    Da magst du wohl war haben... ;)

    Aber ich find den "Gelben leucht-/blink- pfeil" wesentlich besser als das dumme blaue Schild *g*

    Ich hätts eh schon längst abmontiert, wenn mir son Anhänger unter die Finger gekommen wäre :D


    MfG Fabsi

  7. #7
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    Zitat Zitat von Anton
    Für die FW wird das sicher nirgends stehen, da es der Feuerwehr i.d.R. untersagt ist, verkehrsleitende Regelungen zu unternehmen.
    Bei VUs ist das so eine Sache, wenn der Einsatzleiter sagt, absprerren, dann absperren, aber ich denke, dass jedes Fahrzeug über genügend Warnmittel verfügt (Blaulicht, Warnblinklichtanlage, Handlampen, ...)
    I.d.R. ist es, bis auf Bayern, überall nicht gestattet, verkehrsleitende Maßnahmen zu ergreifen. Aber "Absichern" hat nix mit Verkehrsleitung zu tun. In vielen Ländern gibts Aussagen/Stellungnahmen der zuständigen Ministerien, das auch das Absperren von Verkehrswegen (sowohl komplett als auch einzelner Spuren) nicht unter "Verkehrsleitung" fällt.
    Also darf die Feuerwehr den Verkehr anhalten, ihn aber nicht umlenken.

  8. #8
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    Also ich hab bzgl. des Absperrens gelernt, "entweder ganz oder gar nicht", d.h. Vollsperrung oder nicht. Und Verkehr leiten natprlich gleich schon mal gar nicht, aber darüber sind wir uns eh einig *g*

  9. #9
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    Gibt es zum Thema Verkehrsregelung durch Feuerwehren in Bayern irgendwo Material (in welchen Gesetz/welcher Verordnung steht das)? Es müssen ja auch die Gemeinden zustimmen, dass die Feuerwehren das dürfen, aber wie ist das genau geregelt, hat da jemand was an der Hand?

    Andere Frage: Wenn die Feuerwehr keinen Verkehr leiten darf, was machen dann Verkehrsleitkegel auf den Fahrzeugen (scnr). :-)

    duese

  10. #10
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    Wir haben auch bei 2 unserer Autos "blinkende Leuchtbalken" hinten dran.
    Die laufen afaik als Verkehrswarneinrichtung. Ich denke mal, das es kein Problem sein wird. Ihr wollt ja schließlich den Verkehr warnen, und nicht umleiten.

  11. #11
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    Zitat Zitat von duese
    Gibt es zum Thema Verkehrsregelung durch Feuerwehren in Bayern irgendwo Material (in welchen Gesetz/welcher Verordnung steht das)? Es müssen ja auch die Gemeinden zustimmen, dass die Feuerwehren das dürfen, aber wie ist das genau geregelt, hat da jemand was an der Hand?
    Guggst du hier
    http://by.juris.de/by/VerkZustG_BY_1990_Art7a.htm

    Selbst ein Vollsperrung ist im rechtlichen Sinne schon ein leiten.
    Damit zwingt ihr dem Bürger ein Verhalten auf.
    Rechtlich gesehen ist es in allen Bundesländer, außer Bayern (Gott sei dank wohne ich in Bayern :-),) nur gestattet vor einer Unfallstelle zu warnen, ihr dürftet aber keine Kelle schwingen oder PKWs aufhalten die trotz eines Unfalles durchfahren wollen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Danke Alex, ich bin glücklicherweise auch aus Bayern....

    duese

  13. #13
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    In Bayern machen sie Böcke zu Gärtnern :-) hihi
    Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...

  14. #14
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    Zitat Zitat von Alex22
    Rechtlich gesehen ist es in allen Bundesländer, außer Bayern (Gott sei dank wohne ich in Bayern :-),) nur gestattet vor einer Unfallstelle zu warnen, ihr dürftet aber keine Kelle schwingen oder PKWs aufhalten die trotz eines Unfalles durchfahren wollen.
    Ich wohne - ebenfalls Gott sei dank - nicht in Bayern, und ich würde mich auf den gerechtfertigten Notstand berufen und den Verkehr anhalten, wenn ich die Sicherheit eines Patienten oder eines Mitglied des Rettungsteams gefährdet sehe. Selbstverständlich wird in diesem Moment sofort die Polizei nachgefordert und die Verkehrsregelung beim Eintreffen derselben an diese übergeben.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  15. #15
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    Also in RLP darf man als Feuerwehr definitv eine Vollsperrung durchführen. Verkehr leiten oder die Straße halbseitig Sperren ist allerdings wie schon gesagt verboten. Die Vollsperrung darf auch nur wieder die Polizei aufheben.

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